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Nach übermäßigem Alkoholgenuss muss auf das Autofahren verzichtet werden. Stark angetrunken auf den Drahtesel umzusteigen, ist aber auch keine Lösung.
Denn wird ein Radler mit 1,6 Promille oder mehr erwischt, kann ihm laut ARAG-Experten der Führerschein entzogen werden. Ein so hoher Wert begründet nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Zweifel an der Kraftfahrteignung.
Besteht nämlich die Gefahr, dass der Radfahrer auch künftig ein Kraftfahrzeug in fahruntüchtigem Zustand führen wird, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden (BVerwG, Az.: 3 C 32/07).
geschrieben von (niza/mid) veröffentlicht am 26.08.2009 aktualisiert am 26.08.2009
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