Recht: Punktelöschung nach MPU – Neustart als unbeschriebenes Blatt

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Wer nach erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung (MPU) seinen Führerschein zurückerhält, startet mit leerem Punktekonto. Das gilt laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe auch dann, wenn er zwischen dem Verlust der Fahrerlaubnis und der MPU weitere Verkehrssünden begangen hat.

Geklagt hatte ein Lkw-Fahrer, der seinen Führerschein nach Erreichen der 18-Punkte-Grenze verloren hatte. Trotzdem fuhr er weiter, wurde erwischt und wegen Fahrens ohne Führerschein zur Verantwortung gezogen. Letztendlich aber unterzog er sich einer MPU und erlangte so seine Fahrerlaubnis zurück. Als er danach einen weiteren Punkt wegen zu schnellen Fahrens bekam, verwarnte ihn die Führerscheinstelle wegen eines Punktestandes von 13 Punkten. Dagegen klagte der Mann.

Zu Recht, wie die Richter urteilten. Sie stellten klar, dass das Punktekonto nach bestandener MPU auf null gesetzt werden muss. Der Gesetzgeber gewähre bewusst eine Löschung, wenn das Gutachten Einsicht feststellt und eine günstige Entwicklung prognostiziert, erläutert die Deutsche Anwaltshotline das Urteil. Statt über 13 Punkte weist das Konto des Lkw-Fahrers daher lediglich einen Punkt aus. (Az.: 4 K 971/12)

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