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Wer seinen Führerschein wegen Alkohol am Steuer verliert, darf nicht automatisch in Verdacht geraten, dass er sich auch angetrunken auf den Fahrradsattel setzt. Das haben die Richter des Oberverwaltungsgerichts Koblenz entschieden.
Bei dem verhandelten Fall musste ein Autofahrer wegen 1,1 Promille seine Fahrerlaubnis abgeben. Im Anschluss sollte er ein medizinisch-psychologisches Gutachten zu der Frage vorlegen, ob er Alkoholgenuss und das Führen nicht nur eines Kraftfahrzeuges, sondern auch eines Fahrrades trennen könne. Als dem Betroffenen auf seine Weigerung hin das Führen eines Fahrrads untersagt wurde, zog er vor Gericht.
Laut den Experten der ARAG sei es rechtswidrig, von dem Antragssteller ein MPU-Gutachten über seine Eignung als Fahrradfahrer zu verlangen. Denn Zweifel hinsichtlich des Trennungsvermögens zwischen Alkoholkonsum und dem Führen eines Fahrrads bestehen nicht alleine deswegen, weil er einmal beim Führen eines Kraftfahrzeugs unter Alkoholeinfluss aufgefallen sei (OVG Koblenz, Az: 10 B 10415/11).
geschrieben von auto.de/(sta/mid) veröffentlicht am 22.06.2011 aktualisiert am 22.06.2011
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