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Verbraucht ein Neuwagen deutlich mehr als im Verkaufsprospekt versprochen, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder einen Preisabschlag verlangen. Als Grenze sehen Gerichte einen Mehrverbrauch von zehn Prozent an. Das Landgericht Detmold hat diese Sichtweise nun in einem aktuellen Urteil noch einmal unterstrichen.
In dem konkreten Fall hatte ein Kunde einen Neuwagen gekauft und mehrere Wochen gefahren. Statt der versprochenen 7,9 Liter benötigte der Pkw auf 100 Kilometern jedoch 9,3 Liter – ein Unterschied von 17 Prozent. Der Kunde verlangte daraufhin Nachbesserung; die drei Versuche des Autohauses blieben jedoch erfolglos.
Das Gericht sprach dem Kunden daraufhin das Recht zur Minderung des Kaufpreises zu. Alternativ hätte er auch komplett vom Kaufvertrag zurücktreten können, wie die Fachzeitschrift „kfz-betrieb“ erläutert. Entscheidend ist neben dem Überschreiten der Zehn-Prozent-Grenze auch, dass die Möglichkeit zur Nachbesserung gewährt wurde. (Az.: 10 S 176/10)
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 16.09.2013 aktualisiert am 16.09.2013
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