Recht: Rücktritt vom Kaufvertrag – Ratten im Wohnmobil

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Ratten in einem Wohnmobil sind ein Mangel, der zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Zumindest dann, wenn das Ungeziefer die Substanz angreift oder die Gefahr besteht, dass das Fahrzeug nicht mehr zu gebrauchen ist. Das hat das Landgericht Freiburg entschieden.

Der Kläger hatte für 72.500 Euro ein Wohnmobil gekauft und bereits auf der Fahrt nach Hause sowie einen Tag später Fehlermeldungen der Bordelektronik festgestellt. Noch einen Tag später fand er Spuren von Rattenbefall. Nachdem der Verkäufer eine Frist zur Nachbesserung hatte verstreichen lassen, erklärte der Käufer den Rücktritt vom Kauf und verlangte den Kaufpreis zurück.

Das sahen die Richter als begründet an. Gerade wenn wichtige Teile der Fahrzeugelektronik oder Kabel angenagt würden, bestehe die Gefahr, dass das Fahrzeug nicht weiterbenutzt werden könne. Im Übrigen spreche die schnelle Entdeckung des Rattenbefalls dafür, dass dieser schon bei Übergabe des Wohnmobils vorgelegen habe, zitiert der Deutsche Anwaltverein das Landgericht. (AZ: 6 O 277/12)

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