Recht: Schadensersatz auch bei Unfall durch überhöhtes Tempo

Wer bei Schnee und Eis mit unangepasster Geschwindigkeit unterwegs ist und einen Unfall baut, verliert nicht automatisch seinen Schadensersatzanspruch. Das hat jetzt das Landgericht Ellwangen entschieden.

Im verhandelten Fall ist ein Lkw-Fahrer nachts auf einer Autobahn bei dichtem Schneetreiben unterwegs gewesen. Er fuhr 80 km/h. Auf selber Strecke war ein vorausfahrendes Fahrzeug liegen geblieben, weshalb der Trucker plötzlich ausweichen musste und im Graben landete. Der Lkw-Fahrer wollte deshalb Schadensersatz haben. Das Landgericht Ellwagen stellte in seinem Urteil klar, dass die gefahrene Geschwindigkeit zwar nicht angemessen war, dennoch stünde dem Lkw-Fahrer ein Schadensersatz in Höhe von zwei Dritteln des entstandenen Schadens zu.

Das gelte auch, obwohl der Lkw aufgrund der zu hohen Geschwindigkeit nicht mehr rechtzeitig vor dem liegengebliebenen Fahrzeug habe anhalten können und deshalb in den Graben ausweichen musste, um eine Kollision zu vermeiden. Laut dem Deutschen Anwaltsverein werteten die Richter das Mitverschulden des anderen Fahrers als höher (LG Ellwangen, Az. 1 S 107/10).

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