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Feuerwehrleute dürfen unter Umständen auch während eines befristeten Fahrverbotes mit Einsatzfahrzeugen fahren. Der eigene Pkw muss aber in der Garage bleiben. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
In dem verhandelten Fall war ein Feuerwehrmann in seiner Freizeit bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Motorrad erwischt worden. Gegen eine daraufhin vom Amtsgericht verhängte Geldbuße sowie ein einmonatiges Fahrverbot legte er Beschwere ein.
Mit Erfolg: Die nächsthöhere Instanz schränkte das Verbot auf private Fahrzeuge ein. Dies reiche als „Denkzettel“ aus, zitiert der Deutsche Anwaltverein (DAV) aus dem Urteil (OLG Düsseldorf, Az. IV – 2 Ss (Owi) 119/07 – (Owi) 50/07 III).
geschrieben von (hh/mid) veröffentlicht am 24.06.2008 aktualisiert am 24.06.2008
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