Recht: Schwarzfahrer-T-Shirt schützt nicht vor Strafe

Ein T-Shirt mit dem Schriftzug «Ich fahre schwarz» schützt nicht vor Strafe bei Fahrten mit dem öffentlichen Personennahverkehr ohne Ticket. Fährt ein Fahrgast ohne Ticket, muss auch er grundsätzlich mit einem Bußgeld rechnen.

Laut ARAG meinte ein Schwarzfahrer, er habe das T-Shirt mit dem Aufdruck deutlich sichtbar getragen und deswegen keine Leistungen erschlichen. Das Amtsgericht Hannover sah dies anders und erklärte die Strafe für rechtens (AG Hannover, Az.: 223 Cs 549/09).

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