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Wer wegen eines Schlaglochs in der städtischen Fahrbahn einen Unfall erleidet, ist schnell dabei, Schadensersatz von der zuständigen Gemeinde zu fordern. Trotz der Verkehrssicherungspflicht der Kommune gehen die meisten Verkehrsteilnehmer laut der ARAG-Experten aber leer aus.
Gemeinden sind nämlich nicht generell dazu verpflichtet, sämtliche Schlaglöcher einer Straße zu beseitigen. Kommt ein Rollerfahrer wegen eines Schlaglochs zu Schaden, entscheiden die Umstände des Einzelfalls, ob die Gemeinde zum Schadenersatz verpflichtet ist. Im vorliegenden Fall war der Rollerfahrer auf einer Straße ohne Markierungen unterwegs, als er einem entgegenkommenden Pkw ausweichen musste. Er geriet am Rand der Fahrbahn in ein Schlagloch und stürzte. Wegen der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht verklagte er den zuständigen Kreis auf Schadenersatz und Schmerzensgeld ? ohne Erfolg. Wäre der Kläger mit einer den Fahrbahnverhältnissen angemessenen Geschwindigkeit gefahren, so hätte er nicht nur die Unregelmäßigkeiten am Fahrbahnrand, sondern auch das Schlagloch erkennen können, zumal sich der Unfall an einem sonnigen Sommertag ereignet hatte. Nach Ansicht des Gerichts hat sich der Kläger den Unfall daher ausschließlich selber zuzuschreiben (OLG Schleswig-Holstein, Az.: 7 U 6/11).
geschrieben von auto.de/(li/mid) veröffentlicht am 27.09.2011 aktualisiert am 27.09.2011
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