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Beim Autokauf muss der Händler den Kunden auf vorangegangene Serienfehler hinweisen. Tut er dies nicht, muss er bei einem daraus resultierenden Schaden haften. Das hat nach Angaben des ADAC das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
Bei dem verhandelten Fall geht es um ein Fahrzeugmodell, bei dem mangelnde Wartung des Motorhaubenschlosses dazu führen kann, dass sich das Schloss während der Fahrt öffnet. Da der Händler den Kunden nicht auf das Problem aufmerksam gemacht hatte, öffnete sich dessen Motorhaube während der Fahrt und knallte gegen Windschutzscheibe und Autodach.
Der Schaden belief sich auf 6 000 Euro, die der Kläger vom Autohändler zurückverlangte. Das OLG Düsseldorf gab der Klage statt. Hätte der Kunde über das Problem Bescheid gewusst, hätte er das Schloss regelmäßig warten lassen können, so die Meinung der Richter (OLG Düsseldorf, Az.: 22 U 157/08).
geschrieben von auto.de/(sta/mid) veröffentlicht am 03.03.2010 aktualisiert am 03.03.2010
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Die Motorhaube gehört den Richtern auf den Kopf geschlagen. Vieleicht werden sie dann wieder normal. " Hätte, aber, wenn" So ein Schwachsinnsurteil.
Ich verklage jetzt meinen Verkäufer, weil er mich nicht darauf hingewiesen hat, dass mein Fahrzeug auf der Autobahn unverhofft stehen bleibt wenn ich nicht tanke.
Diese Motorhaube gehört den Richtern auf den Kopf geschlagen.
"Hätte, aber, wenn" So ein Schwachsinn.
Ich verklage jetzt meinen Verkäufer, dass er mir nicht gesagt hat, dass mein Auto unverhofft stehen bleibt, wenn ich nicht rechtzeitig tanke.
Diesen Richtern gehört die Motorhaube auf Hirn geschlagen.
Hätte, aber, wenn.
Mein Verkäufer hat mich nicht darauf hingewiesen, dass mein Auto unverhofft stehen bleibt, wenn ich nicht rechtzeitig tanke.
So etwas muß einem heute doch aufgeklärtem Käufer doch gesagt werden.
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Gast auto.de
März 9, 2010 um 2:39 pm Uhrwürde der Kunde das Fahrzeug zur vorgeschrieben Wartung zur Markenwerkstatt bringen, wäre das Problem nicht vorhanden. Wofür soll der Handel denn noch alles haften ??