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Fahrradfahrer zählen zu den schwächeren Verkehrsteilnehmern. Auf die Aufmerksamkeit und Rücksicht von Pkw-Lenkern dürfen sie sich trotzdem nicht blind verlassen, wie nun ein Radler vor dem Oberlandesgericht Saarbrücken feststellen musste.
Der Radfahrer wollte von einem Fahrradweg links abbiegen und musste dabei die Straße queren. Obwohl er nach eigener Aussage ein Handzeichen gab, wurde er von einem Auto erfasst und stürzte schwer. Anschließend verklagte er den Pkw-Fahrer auf Schmerzensgeld.
Auch wenn Autofahrer bei Unfällen mit Radfahrern häufig in die Pflicht genommen werden, entschied das Gericht in diesem Fall gegen den Radler. Dieser habe seine Sorgfaltspflicht verletzt, da er beim Einfahren auf die Fahrbahn den rückwärtigen Verkehr offenbar nicht ausreichend beachtet habe. Denn der Autofahrer war laut der Deutschen Anwalt-Hotline nach Ansicht des Gerichts in diesem Fall weder zu schnell noch zu unvorsichtig gefahren. Der Radfahrer haftet für die ihm entstandenen Schäden demnach alleine. (Az.: 4 U 59/13)
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 31.03.2014 aktualisiert am 31.03.2014
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Gast auto.de
März 31, 2014 um 1:49 pm UhrEs wird Zeit dass mal so entschieden wird! Fahrradfahrer sind die eigentlichen Rowdies des Straßenverkehrs! Wie oft wird sich da vorgedrängelt um an der Ampel doch wieder alle aufzuhalten…echt zum kotzen! Besonders aggressive Vertreter sollten auch ein Fahrverbot bekommen!