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Bundesbürger, die von der staatliche Unterstützung leben und als einzige Unterkunft einen Wohnwagen oder Wohnmobil haben, bekommen unter Umständen die Kosten für Kfz-Steuer und Haftpflichtversicherung vom Staat erstattet. Das entschied das Bundessozialgericht, wie der Deutsche Anwaltsverein jetzt mitteilt.
Die Richter urteilten, dass die Kosten nicht anders zu behandeln seien als etwa die Grundsteuer eines Hauses, die auf die Miete umgeschlagen wird und ebenfalls vom Staat übernommen wird. Der Mann habe deshalb Anspruch auf die entsprechende Unterstützung.
Zur Klage kam es, weil ein Hartz-IV-Empfänger seit Beginn seiner Arbeitslosigkeit in einem Wohnmobil durchs Land zieht, wenn er an einem Ort vertrieben wird. Als einzige Bleibe hat er diesen Camper. Den Kraftstoff wollte er ebenfalls erstattet bekommen, das lehnten die Richter aber ab. Diese Ausgaben hätten im Gegensatz zu Steuer und Versicherung nichts mit dem Wohnungsersatz zu tun und müssten deshalb auch selbst übernommen werden (Az. B 14 AS 79/09 R).
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 05.11.2010 aktualisiert am 05.11.2010
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