Recht: Spurwechsel an der Ampel – Immer schön gucken, ob der Hintermann guckt

Wer an einer roten Ampel kurzfristig die Spur wechselt, muss besonders vorsichtig sein. Ansonsten trägt er den Hauptteil der Schuld, wenn es beim Wiederanfahren zu einem Unfall kommt, wie nun aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervorgeht.

In dem verhandelten Fall hatte ein Pkw-Fahrer kurzentschlossen an einer roten Ampel den Fahrstreifen gewechselt. Er ordnete sich dabei leicht querstehend vor einem Lkw ein, war dabei für den hoch sitzenden Fahrer allerdings nicht ohne weiteres zu sehen. Als der Lkw sich nach dem Umspringen der Ampel auf Grün wieder in Bewegung setzte, fuhr er auf den Pkw des Spurwechslers auf.

Die Richter wiesen dem Pkw-Fahrer laut Deutschem Anwaltsverein (DAV) 70 Prozent der Schuld zu. Er hätte sich beim Spurwechsel mit seinem Hintermann verständigen müssen, um sicherzustellen, dass dieser ihn sieht. 30 Prozent der Schuld trägt der Lkw-Fahrer, da er sich beim Anfahren nicht vergewissert hatte, ob ein Hindernis in seinem Weg lag. Das wäre  durch einen Blick in seinen speziellen Lkw-Spiegel problemlos möglich gewesen. (Az.: I-9 U 5/12)

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