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Eine Stadt oder Gemeinde trägt im Falle eines Schlaglochschadens am Auto möglicherweise eine Mitschuld. Das Oberlandesgericht Celle hat jetzt einem Autofahrer Recht gegeben, der in einer Großstadt auf einer viel befahrenen Durchgangsstraße in ein 20 Zentimeter tiefes Schlagloch geraten war.
Dabei sind die Reifen und die Felgen des Fahrzeugs beschädigt worden.
Die Richter waren der Ansicht, dass eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht von Seiten der Stadt auch dann vorliegt, wenn sie die Geschwindigkeit für den betroffenen Straßenabschnitt auf 30 km/h begrenzt und Warnschilder aufgestellt hat. Dem Autofahrer wurde für die 2 800 Euro teuere Reparatur seines Pkw ein Schadenersatz von rund 1 330 Euro zugesprochen. Wegen des erkennbar schlechten Straßenzustandes trifft den Fahrer nach Ansicht der Richter ein Mitverschulden von 50 Prozent (OLG Celle Az: 8 U 199/06).
mid/lex
geschrieben von veröffentlicht am 01.06.2007 aktualisiert am 01.06.2007
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