Recht: Straßenschäden durch Starkregen – Stadt zahlt bei notorisch lockerem Gullydeckel

Kommt es als Folge eines starken Regenfalls zu Schäden an einem Auto, ist das nicht immer höhere Gewalt. Das hat nun das Landgericht Coburg entschieden.

In dem verhandelten Fall hatte Starkregen den Deckel eines Gullys hochgeschwemmt. In den unverschlossenen und von einer Wasserschicht bedeckten Schacht war daraufhin ein Auto gefahren. Da es sich in diesem Fall um ein bekanntes und regelmäßig auftretendes Problem gehandelt hat, musste die zuständige Gemeinde laut der Deutschen Anwaltshotline für den Schaden am Fahrzeug aufkommen. (Az.: 23 O 110/11)

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