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Zur Verkehrssicherungspflicht von Städten und Gemeinden zählt auch das Räumen des Übergangs vom Bürgersteig auf die Fahrbahn. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Magdeburg hervor.
Im vorliegenden Fall war eine Fußgängerin auf dem vereisten Übergang an einer Kreuzung ausgerutscht, verletzte sich und musste stationär behandelt werden. Ihre Krankenkasse verklagte die Stadt auf Erstattung der Behandlungskosten und bekam zum Teil Recht, wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) berichten.
Zwar müsse die Stadt nicht alle Wege räumen und streuen, allerdings „müssten Bürgersteige und Kreuzungsbereiche gefahrlos benutzt werden können“, heißt es in der Urteilsbegründung. Die Fußgängerin habe allerdings ein Mitverschulden, weil sie bei Glatteis besonders vorsichtig gehen müsse.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 07.12.2011 aktualisiert am 07.12.2011
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