Recht – Teilnahme am Aufbauseminar ist Pflicht

Autofahrer, die in der Flensburger Verkehrssünderkartei 14 Punkte gesammelt haben, erhalten eine Einladung zu einem Aufbauseminar. Daran sollten sie auch unbedingt teilnehmen, ansonsten wird nämlich der Führerschein entzogen. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden, wie der Deutsche Anwaltsverein (DAV) jetzt mitteilt.

Im vorliegenden Fall hatte ein Autofahrer 14 Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister gesammelt. Daraufhin ordnete die zuständige Behörde dessen Teilnahme an einem Aufbauseminar an. Als der Mann vier Monate später keine Bescheinigung über die Teilnahme an einer solchen Schulung vorlegen konnte, entzog ihm die Behörde die Fahrerlaubnis.

Dagegen legte er Widerspruch ein und argumentierte, dass sein Punktestand während der ihm gesetzten Frist auf 13 gesunken sei. Die Richter bewerteten den Sachverhalt aber anders. Die Entziehung des Führerscheins sei rechtmäßig, denn das Straßenverkehrsgesetz schreibe ab einem Stand von 14 Punkten eine solche Schulung vor. Und maßgeblich dafür sei der Zeitpunkt der Anordnung und nicht der spätere Termin, zu dem ihm der Führerschein entzogen worden war. (AZ: 3 L 526/10.NW)

 

 

 

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