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Eine zu hohe Geschwindigkeit auf der Autobahn führt nach Auffassung des
Oberlandesgerichts Koblenz bei einem möglichen Unfall zu einer Teilschuld.
Eine zu hohe Geschwindigkeit auf der Autobahn führt nach
Auffassung des Oberlandesgerichts Koblenz bei einem möglichen Unfall zu
einer Teilschuld. Ein Motorradfahrer war mit 190 km/h auf ein Auto
aufgefahren, das in Höhe einer Auffahrt mit 110 km/h auf die linke Spur der
Autobahn wechselte. Die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h
ist zwar gesetzlich erlaubt, stellt jedoch ein erhebliches Gefahrenpotenzial
dar. Nach Angaben des Deutschen Anwaltvereins (DAV) muss der Motorradfahrer
nun für 50 Prozent des entstandenen Schadens aufkommen (Az: 12 U 1181/05).
mid/sas
geschrieben von veröffentlicht am 22.02.2007 aktualisiert am 22.02.2007
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