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Die Ausreden von beim Telefonieren per Handy erwischten Autofahrern werden immer phantasievoller. So wandte ein Verkehrsteilnehmer ein, er habe nicht telfoniert sondern hätte sich rasiert.
So hat sich ein Verkehrsteilnehmer vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm gegen eine Verurteilung zu einem Bußgeld von 40 Euro und eine Eintragung in Flensburg wegen Telefonieren am Steuer mit der Aussage gewehrt, er habe sich mit einem Akku-Rasierer rasiert, der nur so ausgesehen habe wie ein Handy.
Diese Erklärung werteten die Richter als faule Ausrede und bloße Schutzbehauptung. Die Idee mit dem Rasierapparat sei den Betroffenen offensichtlich erst im Zusammenhang mit dem Gerichtsverfahren gekommen. Nichts hätte näher gelegen, als dem Polizeibeamten den Rasierer zu zeigen und darauf hinzuweisen, als er im Rahmen der Kontrolle angehalten worden war. Es blieb bei dem Bußgeld und der Eintragung in Flensburg (OLG Hamm Beschluss v. 22.08.2006, 2 Ss Owi 528/06 DAR 2007, 216).
geschrieben von mid/win veröffentlicht am 30.05.2007 aktualisiert am 30.05.2007
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