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Bei leicht übersehbaren Verkehrsschildern kann ein Gericht
von der Verhängung eines Fahrverbots wegen Geschwindigkeitsübertretung
absehen. Voraussetzung ist allerdings auch, dass der Verkehrssünder noch
keine Punkte in Flensburg hat. Das geht nun aus einem Urteil des
Amtsgerichts Hanau hervor.
In dem verhandelten Fall war ein bisher unbescholtener Autofahrer in
einer 30er-Zone mit 68 km/h geblitzt worden. Auf den Beginn der
Geschwindigkeitsbeschränkung war nur mit einem einzigen Schild hingewiesen
worden, das zudem leicht übersehen werden konnte. Das Gericht sah daher laut
dem Deutschen Anwaltverein (DAV) keine „groben Verletzungen der Pflichten
eines Kraftfahrzeugführers“. Statt eines Fahrverbots wurde ein Bußgeld von
300 Euro verhängt (Az.: 2965 Js.Owi 5308/05 – 54 OWi).
mid
geschrieben von veröffentlicht am 20.11.2006 aktualisiert am 20.11.2006
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