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Klagen gegen Werkstätten enden meist mit der Niederlage des Kunden; schlampige Reparaturen sind schwer nachzuweisen. Bei eindeutigen Fällen kann aber auch der Kunde mal gewinnen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nun einem Autofahrer Schadenersatz zugesprochen, der elf Monate nach dem Besuch einer Tuningwerkstatt bei Tempo 100 ein Rad verloren hatte.
Grund für den gefährlichen Verlust war nach Ansicht eines Sachverständigen eindeutig die von einer Tuningwerkstatt unsachgemäß durchgeführte Tieferlegung des Fahrzeugs und die falsche Verschraubung der Räder. Die Werkstatt konnte vor Gericht nicht beweisen, dass das Tuning korrekt erledigt wurde, so der ADAC. (OLG Düsseldorf, Az.: I 23 U 16/05).
geschrieben von veröffentlicht am 17.03.2006 aktualisiert am 17.03.2006
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