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Wird anhand eines Fahrtenschreibers eine Geschwindigkeitsüberschreitung geahndet, muss eine Toleranzgrenze von sechs km/h berücksichtigt werden.
Denn nach den allgemeinen Vorschriften der EU dürfen Fahrtenschreiber gewisse Toleranzen aufweisen. Aufgrund dieser Rechtslage hat das Oberlandesgericht Bamberg der Klage eines Kraftfahrers stattgegeben, der wegen einer Geschwindigkeitsübertretung von 25 km/h außerhalb einer geschlossenen Ortschaft zu einer Geldbuße von 100 Euro und einem Monat Fahrverbot verurteilt wurde (OLG Bamberg, Az.: 2 Ss Owi 843/07, ZfS 2008,296)
geschrieben von (win/mid) veröffentlicht am 18.11.2008 aktualisiert am 18.11.2008
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