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Nicht nur bei direkter Schuld an einem Unfall kann ein Autofahrer haftbar gemacht werden. Auch wenn er durch Tollpatschigkeit einen Crash verursacht, muss er für die Folgen eintreten. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil bekräftigt.
Im entschiedenen Fall hatte ein Lkw-Fahrer seine Aktentasche mit Frachtpapieren und Kreditkarten beim Tanken auf dem Batteriekasten seines Fahrzeugs abgestellt und vergessen. Das fiel ihm erst auf, als er auf die Autobahn fuhr und im Rückspiegel Tasche samt Inhalt über die Fahrbahnen fliegen sah. Er fuhr auf den Standstreifen und machte sich daran, vom Mittelstreifen aus seine Sachen wieder einzusammeln. Ein diese Stelle passierender Autofahrer sah den Lkw mit Warnblinkanlage auf dem Standstreifen und wechselte von ganz rechts auf die mittlere Spur. Gleichzeitig scherte sein Hintermann nach links aus, um ihn zu überholen. Als der Überholende plötzlich auf dem Mittelstreifen den Lastwagenfahrer sah, zog er reflexartig nach rechts und kollidierte mit dem anderen Pkw.
Vor Gericht ging es darum, ob der Lkw-Fahrer für den Schaden bei einem Unfall verantwortlich ist, an dem sein Fahrzeug nicht beteiligt war. Das Landgericht verneinte dies, doch das Oberlandesgericht Hamm (OLG) war in zweiter Instanz anderer Ansicht.
Im Verkehrsunfallrecht komme es nicht allein darauf an, ob jemand am Unfall „schuld ist“. Vielmehr wird bereits auf die Gefahr „beim Betrieb“ eines Kraftfahrzeugs abgestellt. Nach Ansicht der Richter wurde der Unfall dadurch verursacht, dass der Laster zunächst mit eingeschalteter Warnblinkanlage auf dem Standstreifen abgestellt worden war. Das führte zur Reaktion des einen Autofahrers, das plötzliche Auftauchen des Brummifahrers zur Reaktion des anderen. Beides sei dem Betrieb des Lastwagens zuzuordnen, so dass die Kfz-Haftpflicht des Lkw-Fahrers zahlen muss (OLG Hamm, 6 U 105/08).
geschrieben von win/mid/Foto: Auto-Medienportal.Net/ADAC veröffentlicht am 16.10.2009 aktualisiert am 16.10.2009
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Oktober 25, 2009 um 12:49 pm UhrKomisch! Ein Unfall wird doch immer durch Unaufmerksamkeit und nicht angepasste Geschwindigkeit, Abstand etc. verursacht! Ich stand mit drei Kindern am Straßenrand, um bei freier Straße zu überqueren, da passierte es. Genau vor mir fuhr eine Frau mit ihrem Wagen auf einen anderen, weil sie zu meinen Kindern und mir geschaut hatte. Ich sollte an dem Auffahrunfall Schuld sein! Ich hätte doch weiter im Verlauf der Straße zu einem Überweg gehen können!
Es kann also jetzt passieren, dass man schuldig gesprochen wird, selbst wenn das Auto in der Garage steht?!