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Auch wenn ein Autohändler mithilfe eines Gutachtens nachweisen kann, dass ein Sachmangel nach Paragraph 476 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nicht bei Fahrzeugübergabe bestand, so muss er den Beweis erbringen, dass der Mangel erst nach Übergabe aufgetreten ist. Denn der Paragraph 476 BGB besagt, dass wenn sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel einstellt, die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war. Das Oberlandesgericht Koblenz stellte in einem Berufungsurteil dar, dass das erstinstanzlich zuständige Landesgericht, welches die Klage eines Käufers erst abwies, die Sache rechtlich nicht richtig gewertet hat.
Im März 2008 erwarb der Kläger bei einem Gebrauchtwagenhändler, einen Gebrauchtwagen mit einer Laufleistung von 144.000 Kilometern. Der Zahnriemen des Wagens sei bei einem Kilometerstand von 90.000 gewechselt worden. Nach zwei Monaten und bereits 11.000 gefahrenen Kilometern riss im Mai 2008 der Zahnriemen und verursachte einen schweren Motorschaden. Der Kläger nahm den Beklagten unter anderem auf Rückzahlung des Kaufpreises in Anspruch. Durch einen vom Kläger beauftragten Privatgutachter wurde die Ursache für den Schaden darin gesehen, dass der Zahnriemen fehlerhaft eingebaut worden sei und bereits beim Zahnriemenwechsel und damit lange vor Übergabe an den Kläger vorgelegen habe. Ein gerichtlich beauftragter Sachverständiger sah die Sache weniger eindeutig und ein als Zeuge vernommener Mechaniker der Beklagten ging davon aus, dass der Zahnriemen bei Übergabe einwandfrei eingebaut war und die Schadenursache später eingetreten sein muss.[foto id=“388077″ size=“small“ position=“right“]
Das erstinstanzlich zuständige Landgericht hatte die Klage abgewiesen, dabei aber nach Ansicht des für die Berufung zuständigen OLG Koblenz die Sache rechtlich nicht richtig gewertet. Denn mit dem Paragraphen 476 BGB wird eine gesetzliche Vermutung zugunsten des Käufers aufgestellt. Diese gesetzliche Vermutung muss der Verkäufer tatsächlich widerlegen, indem er den Beweis erbringt, dass der Mangel erst nach Übergabe aufgetreten ist. Diesen Beweis habe aber der Beklagte vorliegend nicht erbracht, weil die verbleibenden Zweifel zu seinen Lasten gehen.
Das Landgericht hatte zu Unrecht die Klage des Privatmanns abgewiesen. Dem Kläger steht gegen den beklagten Gebrauchtwagenhändler ein Schadensersatzanspruch zu.
geschrieben von auto.de/vle veröffentlicht am 08.11.2011 aktualisiert am 08.11.2011
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"Diese gesetzliche Vermutung muss der Verkäufer tatsächlich widerlegen, indem er den Beweis erbringt, dass der Mangel erst nach Übergabe aufgetreten ist"…
Wenn ich das also richtig deute, hätte der Beklagte aus der Annahme heraus, dass der Zahnriemen eventuell nicht richtig ( vor 54.000 km ) von einen fremden Werkstatt eingebaut wurde, den Zahnriemen auf den richtigen Sitz kontrollieren sollen ???
Hätte nun besagter Mechaniker behauptet, dies hätte man vor Auslieferung kontrolliert, wie hätte dann OLG Kotzlenz reagiert. Damit hääte er doch tatsächlich den Nachweis(Zeuge) erbracht, oder ?!
Also ich schließe mich meinen Vorrednern an und kann echt nur den Kopf schütteln.
Fraglich ist an dieser Stelle natürlich auch wie ein Gutachter das festgestellt haben will, dass der Zahnriemen falsch verbaut worden sei ? Schließlich konnte er das sogar noch erkennen obwohl dieser bereits 65.000 km gelaufen und gerissen war..
Es kommen immer mehr Fragezeichen dazu!!!
Das wir keine schwarzen Scharfe dulden, steht jawohl fest, aber das wir gleich alle welche sein sollen, ist sehr anmaßend…
Solchen Richtern gehört die Zulassung entzogen, da sie offensichtlich nicht in der Lage sind Realitäten zur Kenntnis zu nehmen und aufgrund mangelnder Qualifikation in ihrem Job überfordert sind. Ein Fahrzeug, das vergleichsweise 3 x um die Welt gefahren ist, also ein mobiler Gegenstand, plus den gefahrenen Kilmetern des "Patienten" unterliegt nun mal dem Verschleiß.
Mit diesen Urteilen (resultierend aus einem unmöglichen Verbraucherschutzgesetz) werden die letzten Ressourcen eines vertrauensvollen Miteinanders zwischen Händlern und Verbrauchern zerstört. Anders ausgedrückt: Weltfremde Richter und Politiker vernichten mit ihren Är***** (von unseren Steuern bezahlt) Arbeitsplätze und sind sich dabei in ihrer grenzenlosen Selbstverliebtheit nicht einmal ihrer Dummheit und Realitätsfremde bewußt…
Ich bin selber Händler aber das geht wirklich zu weit ein Fahrzeug mit 144000km und auch noch recht bekommen ,auf deutsch gesagt SCHWEINEREI dann braucht mann sich nicht wundern das man Privaten kein Fahrzeug für 2-3000Euro Verkauft.
Ja Ja die lieben Richter! Na dann wird eine solche Ware halt nur noch für den Export gehandelt! Wir pumpen den Markt voll mit Jungwagen und die gebrauchten sind dann gar nix mehr Wert. herzlichen Glückwunsch! fazit. Die es sich leisten können haben ein Auto und die etwas weniger haben bekommen keine Gebrauchten mehr vom Händler!
Das geht so weit dass Autoschikanierer Hauptberuflich Geld verdienen, denn so einfach war es noch nie Autohändler aufs Kreuz zu legen.
dann regen sich die privaten Käufer aber darüber auf, dass in immer mehr Inseraten der Satz steht *Verkauft nur an Gewerbetreibende* !!!! Ich muß jetzt aber aufhören, sonst steigere ich mich nur noch mehr in das Thema hinein und reg mich noch mehr über unsere tollen deutschen Gesetze auf….. und meinem Blutdruck würds auch nicht gut tun….
Nur zu gut daß wir Händler Hellseherische Fähigkeiten haben, dieses Gesetz ist so ziemlich das dümmste das je entworfen wurde…………….
Wenn wir noch ein wenig so weitermachen, sind wir bald soweit, das so einer
dann einen Neuwagen bekommt – als Schadensersatz ! Verkehrte Welt in der wir leben…
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Gast auto.de
November 8, 2011 um 3:37 pm UhrIch bin auch einer dieser betrügerischen Autohändler.
Vor geraumer Zeit habe ich von einer Privatperson ein Auto Inzahlung genommen und meinen Gebrauchtwagen, Opel Vectradrei Jahre alt und 80 TKM, verkauft.
Bei dem Vectra ging nach vier Monaten und 20.000 gefahrenen Kilometern die LiMa kaputt.
Beim Inzahlung genommenen Auto ging nach 4 Wochen Standzeit das Motorsteuergerät kaputt, der Privatmann hatte die Gewährleistung nicht ausgeschlossen, somit stillschweigend gegeben.
Privatmann klagte und hat gewonnen, ist ja klar. Habe Gegenklage eingereicht und…….ja, richtig, verloren!!
Der Privatmann argumentierte, dass er ‚angenommen‘ habe, beim Verkauf an einen Händler sei die Gewährleistung automatisch ausgeschlossen.
Der Idiot von Richter schloss sich dieser Argumentation, ohne jeglicher Rechtsgrundlage, an und ich verlor den Prozess.
Bei der Berufung schloss sich das Landgericht ebenfalls dieser Argmumentation an zudem bestehe kein öffentliches Interesse, und verwarf meine Berufung aufgrund Aussichtslosigkeit auf Erflolg.
Seit dem verkaufe ich nur noch an Gewerbetreibende, Privatkunden sind bei mir ‚Persona non grata‘
Ein von diesem Rechtssystem vollkommen Frustrierter,
R.U.