Recht: Trotz Gutachten – Beweislast liegt beim Händler

Auch wenn ein Autohändler mithilfe eines Gutachtens nachweisen kann, dass ein Sachmangel nach Paragraph 476 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nicht bei Fahrzeugübergabe bestand, so muss er den Beweis erbringen, dass der Mangel erst nach Übergabe aufgetreten ist. Denn der Paragraph 476 BGB besagt, dass wenn sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel einstellt, die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war. Das Oberlandesgericht Koblenz stellte in einem Berufungsurteil dar, dass das erstinstanzlich zuständige Landesgericht, welches die Klage eines Käufers erst abwies, die Sache rechtlich nicht richtig gewertet hat.

Im März 2008 erwarb der Kläger bei einem Gebrauchtwagenhändler, einen Gebrauchtwagen mit einer Laufleistung von 144.000 Kilometern. Der Zahnriemen des Wagens sei bei einem Kilometerstand von 90.000 gewechselt worden. Nach zwei Monaten und bereits 11.000 gefahrenen Kilometern riss im Mai 2008 der Zahnriemen und verursachte einen schweren Motorschaden. Der Kläger nahm den Beklagten unter anderem auf Rückzahlung des Kaufpreises in Anspruch. Durch einen vom Kläger beauftragten Privatgutachter wurde die Ursache für den Schaden darin gesehen, dass der Zahnriemen fehlerhaft eingebaut worden sei und bereits beim Zahnriemenwechsel und damit lange vor Übergabe an den Kläger vorgelegen habe. Ein gerichtlich beauftragter Sachverständiger sah die Sache weniger eindeutig und ein als Zeuge vernommener Mechaniker der Beklagten ging davon aus, dass der Zahnriemen bei Übergabe einwandfrei eingebaut war und die Schadenursache später eingetreten sein muss.[foto id=“388077″ size=“small“ position=“right“]

Das erstinstanzlich zuständige Landgericht hatte die Klage abgewiesen, dabei aber nach Ansicht des für die Berufung zuständigen OLG Koblenz die Sache rechtlich nicht richtig gewertet. Denn mit dem Paragraphen 476 BGB wird eine gesetzliche Vermutung zugunsten des Käufers aufgestellt. Diese gesetzliche Vermutung muss der Verkäufer tatsächlich widerlegen, indem er den Beweis erbringt, dass der Mangel erst nach Übergabe aufgetreten ist. Diesen Beweis habe aber der Beklagte vorliegend nicht erbracht, weil die verbleibenden Zweifel zu seinen Lasten gehen.

Das Landgericht hatte zu Unrecht die Klage des Privatmanns abgewiesen. Dem Kläger steht gegen den beklagten Gebrauchtwagenhändler ein Schadensersatzanspruch zu.

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

Die Transformation: Mit Kia in Walla Walla

Die Transformation: Mit Kia in Walla Walla

Tesla liefert mehr Reichweite

Tesla liefert mehr Reichweite

Elektrischer Familienfreund zum Sparkurs

Elektrischer Familienfreund zum Sparkurs

DISKUTIEREN SIE ÜBER DEN ARTIKEL

Bitte beachte Sie unsere Community-Richtlinien.

Gast auto.de

November 9, 2011 um 11:36 am Uhr

Ich wusste gar nicht, dass es überhaupt noch Privatkunden gibt? Bei mir wird jeder Westdeutsche zu Würstchenbudenbetreibern und die Ossis zu Schlauchbootvermietern. Entweder der Private unterschreibt das oder das Auto bleibt stehen. Funktioniert, ist ganz einfach, der ehrliche Private verstehst es und den Gewährleistungsritter-Ritter braucht ohnehin niemand.
Natürlich hat der brave Verbraucher, nachdem der Schaden eingetreten ist, auch schon geklagt…….und in allen drei Fällen einschließlich Berufung vor LG verloren!!

Also Leute, macht es so und es kehrt Frieden ein und den geldgeilen Dumpfbacken von Anwälten, die jedes Mandat mit 400€ Streitwert annehmen, gehen die Mandanten aus!!
Zudem wird euer Anwalt zum besten Freund, er bekommt immer sicher sein Geld, es ist doch jeder rechtschutzversichert!!

Gast auto.de

November 8, 2011 um 10:08 pm Uhr

ich bin auch Motorradhändler,und muss mich wohl erstmal für den Idioten Nr 13 entschuldigen. Völlig weltfremd und 0 Ahnung,was abgeht!!Ich versuche jedes bike über Privatleute zu verkaufen,die ich kenne,nur um der Gewährleistung zu umgehen,denn: weis ich wie der nächste vom Platz heisst? Schön erstmal die Sau rauslassen,der Händler zahlt ja.. hatte gerad so einen Fall, nur hat der Käufer den Fehler gemacht, wild drauflos zu schrauben..oder schrauben zu lassen.. ohne mich davon zu informieren..selbst schuld,keine Gewährleistung mehr.. Bei tB.Computerkauf oder andere Waren bei Mediamarkt zB., wurde die Garantie auf 1 Jahr gekürzt.,wie es aussieht.und der KFZ Händler muss bluten..schöner Schwachsinn, aber schön für die Erhaltung der Arbeitsplätze von Anwalt,Richter,Gutachter und co

Gast auto.de

November 8, 2011 um 8:42 pm Uhr

Hallo, ich bin mmal wieder schockiert über solch ein Urteil , mein beileid für den Händler !!! Ich versuche die Gewährleistung so gut es geht zu umgehen , aber in einigen Fällen , bekomme ich es mit Gebrauchtteilen meist günstig zu recht. komplizierte Kunden schicke ich meistens weg, wenn man es rechtzeitig merkt…ich könnte zu dem thema ein buch schreiben ….
vielen lieben dank an verbraucherschützer , gutachter und richter ….euch sollte man …….

Gast auto.de

November 8, 2011 um 7:04 pm Uhr

§ 476 + Endverbraucher + Rechtsschutz + geldgeiler Anwalt + blinder Richter = R.I.P Gebrauchtwagenhändler

Gast auto.de

November 8, 2011 um 6:19 pm Uhr

Nr. 14 Volltreffer, kommt mir vor, als ob du bei mir arbeiten würdest. Klar will man keinen privaten Käufer, aber ohne diesen Fluch gehts nun mal nicht ab. Und der Mopedverkäufer hat keinen Plan. Genausogut hätte er von seinem Würstchenstand referieren können. Hat leider damit nix zu tun. Der §476 hat schon manchen Genickschuß abgefeuert und der ( die ) eigentliche (n) Schuldige (n) hat/haben sich die Hände gerieben.

Gast auto.de

November 8, 2011 um 6:09 pm Uhr

Leider bittere Realität. Richter ( alle ) und Gutachter ( viele ) leiden an gehörigem Realitätsverlust. Bei den Gehältern auch kein Wunder, da wärs bei mir auch überall rosa. Schon mal gesehen was ein Gutachter für seine geistigen Ergüße abzockt ? Da fällst du steif um.

Der 476er ist natürlich in sich ein Schwachsinn, da braucht man kein Jurist sein, um das zu sehen. Doch öffnet er dem "kreativen" privaten Käufer Tür und Tor den Händler in den Boden zu stampfen. Gerecht oder nicht, sachlich richtig oder nicht, das interessiert überhaupt nicht.

Bei mir bezahlt der Private für diesen Luxus sich derart "beschweren" zu dürfen, oder er geht ohne Auto vom Hof.

Exakt genommen müsste man den Verkauf einstellen, das ist klar.

Gast auto.de

November 8, 2011 um 5:59 pm Uhr

JLiebe Grüsse und Glückwünsche an den Herrn Motorradhändler, Kommentar Nr. 13. Es mag wohl war sein, dess es in der Motorradbranche so abgeht. Im gewerblichen KFZ-Handel rufen die Idioten von Endkunden an und die erste Frage ist ‚wie lange läuft die ‚Garantie‘, die sie laut Gesetz geben müssen‘ und die zweite Frage läuft auf ‚letzter Preis‘ hinaus.
Der ‚Herr Verbraucher‘ schläft auf der ADAC-Zeitung, hat einen Rechtschutz und erfährt in jeder bescheuerten Verbrauchersendung wie WISO z.B., welche vielfachen Rechte er hat. Von Pflichten spricht heute niemand mehr.
Ursache des Problems ist doch die in der Bevölkerung verbreitete Vollkaskomentalität, es muss doch immer ein anderer Schuld sein! Eigenverantwortung? Dank Verbraucherschutz, verblödeter Richter und weltfremden Urteilen nicht mehr vorhanden!!
Dies aber seltsamerweise nur im KFZ-Handel. Wenn heute ein PC oder Fernseher nach drei Monaten sein Leben aushaucht, egal, kaputte Waschmaschine, egal, nur ein gebrauchtes Auto darf nicht kaputt gehen.
Bin ja Händler, sitze im Motorraum und höre jedes Geräusch, das erst in drei Monaten entsteht und hafte dann für Fehler, die jeder Fahrzeughersteller sogar auf Kulanz ablehnt!
Bestes Beispiel ist Audi: blitzende Xenonscheinwerfer, defekte Querlenker, kaputte Drosselklappen beim 3.0 TDI, defekte Turbos beim 2.0 TDI, seltsamerweise laut Audi alles Einzelfälle, die jeder hat! Und ich Harfe dafür, 700,– € an einem Auto verdient und 1.500,– für die Reparatur nachbezahlt!
Liebe Grüsse an den Herren Motoradhändler, so läuft das im Autohandel!

Wie bereits gesagt, Privatkunden sind Persona non grata und bleiben es, bis die Irren in Berlin wieder vernünftig werden!

R.U.

Gast auto.de

November 8, 2011 um 4:52 pm Uhr

ich versteh die ganze Aufregung nicht. Ich verkauf seit vielen Jahren Gebrauchtmotorräder im unteren und mittlerem Preissegment,(2000-5000€).
von 100 verkauften sind 2 Nölköppe dabei und 1-2 wirkliche Sachmängel für die keiner was kan. Den Nölern geb ich ihr Geld wieder,(abzüglich Nutzungsentgeld und die anderen Schäden regulier ich in meiner eigenen Werkstatt mit guten Gebrauchtteilen ohne murren. Wenn das in meiner Marge übers Jahr nicht reinkommt, dan hab ich was verkehrt gemacht. Ich verkauf gern an private Kunden und besonders gern mit Gebrauchtfinanzierung. Allein die Provisionen der Bank sind höher als die paar Gewährleistungskosten. Wer immer nur in die Tasche steckt und nie was zuürückgibt, muss sich über Klageeinreichung nicht wundern. Einfach als "dumm gelaufen" abhaken, den Kunden zufrieden stellen und sich für die problemlose Abwicklung noch im Forum loben lassen. Unterm Strich bleibt dabei mehr über

Jochen Buhmann

November 8, 2011 um 4:45 pm Uhr

Ich stimme da voll zu. Dieses Urteil geht an der Wirklichkeit völlig vorbei. Da bin ich schon froh, dass ich mich schon einige Jahre nicht mehr mit Gebrauchtwagen groß beschäftige. Einige kleine Ausnahmen mal abgesehen. Durch die überflüssige Abwrackprämie wurden schon viele Autos für z.B. Fahranfänger oder finanziell nicht so gut gestellte Menschen aus dem Markt genommen. Es dauert nicht mehr lange, dann wird es keine GW mehr unter 5.000,- Euro geben. Sorry, liebe Regierung, aber das ist der falsche Weg.

Gast auto.de

November 8, 2011 um 3:38 pm Uhr

In 2 Monaten 11.000 km??? Sosso….und de rRichter fährt sicherlich nur Fahrrad. Noch zwei bis drei Jahre und alle SERIÖSEN Gebrauchtwagenhändler geben freiwillig auf. Die deutsche Industrie gibt meist nur 1 Jahr Garantie auf NEUE und wir Händler sollen 1 Jahr (fast Garantie) auf immer schlechter werdende Fahrzeugqualität geben. Ich geb mir noch ein paat jahre dann is Schluss

Comments are closed.

zoom_photo