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Die Reinigung eines Taxis muss vom Fahrgast bezahlt werden, wenn dieser sich während der Fahrt übergeben hat. So urteilte jetzt das Amtsgericht München.
In dem entschiedenen Fall hatte ein Besucher des Oktoberfestes auf der Heimfahrt im Taxi sich erbrochen, so dass der Taxifahrer das verschmutzte Fahrzeug reinigen musste. Zusammen mit dem Verdienstausfall verursachte das einen Schaden von 241 Euro, für die der Taxifahrer vom Fahrgast Ersatz verlangte. Nicht ganz zu Unrecht, wie die zuständige Richterin laut der ARAG urteilte. Sie sprach dem Taxifahrer die Hälfte seiner Schadenersatzforderung zu. Grundsätzlich müssen die Fahrgäste jedoch komplett für die Kosten aufkommen.
In diesem Fall wurde wegen des Mitverschuldens des Taxifahrers der Schadenersatzanspruch auf die Hälfte reduziert, da der Fahrgast und seine Freundin den Taxifahrer gebeten hatten anzuhalten. Dieser Bitte ist er jedoch nicht nachgekommen (AG München, Az.: 271 C 11329/10).
geschrieben von auto.de/(kosi/mid) veröffentlicht am 29.09.2010 aktualisiert am 29.09.2010
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