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Ein Gebrauchtwagenhändler darf Unfallschäden am Fahrzeug nicht verschweigen. Ansonsten kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten – und sich zusätzlich Zinsverluste und Auslagen erstatten lassen.
In dem vor dem Landgericht Coburg verhandelten Fall ging es um die Klage einer Autokäuferin. Die Frau hatte bei einem Händler einen laut Vertrag unfallfreien Wagen für 6.500 Euro gekauft. Im Nachgang stellte sie allerdings fest, dass das Fahrzeug mindestens zwei Unfälle gehabt haben muss. Sie verlangte daraufhin ihr Geld zurück.
Mit Erfolg. Der Verkäufer habe im Kaufvertrag die Garantie dafür übernommen, dass das Auto unfallfrei sei, zitiert der Deutsche Anwaltverein (DAV) aus dem Urteil. Da dies nicht zutraf, müsse er nun den Kaufpreis zurückerstatten, inklusive Zinsen und Aufwendungen in Höhe von 1.150 Euro. (Az.: 41 O 555/13)
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 21.07.2014 aktualisiert am 21.07.2014
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