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Wenn das Navigationssytem den Weg ansagt, kann sich der Fahrer ganz auf den Verkehr konzentrieren. Bedient er das Gerät aber während der Fahrt, darf die Versicherung bei einem Unfall ihre Leistung verweigern. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Potsdam hervor.
In dem verhandelten Fall hatte ein Autofahrer im fließenden Autobahnverkehr eine Einstellung am Navigationsgerät vorgenommen und war dabei auf das vorausfahrende Auto aufgefahren.
Die Richter werteten die Nutzung des Gerätes als grob fahrlässig, weil der Fahrer in dieser Zeit den Blick von der Straße abwandte. Er muss den Schaden daher selbst tragen. (Az.: 6 O 32/09)
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 27.07.2011 aktualisiert am 27.07.2011
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