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Wer ein Reisemobil für den Urlaub oder einen Lkw für den Umzug mietet, sollte sich vor Fahrtantritt über die Gesamthöhe informieren. Denn bei einer Kollision mit niedrigen Brücken oder Tunneldecken kann die Versicherung ihre Zahlungen kürzen, wie aus einem Urteil des Landgerichts Hagen hervorgeht.
Im verhandelten Fall ging es um den Fahrer eines gemieteten Lkw, der mit dem Aufbau eine Brücke touchiert hatte. Dass er trotz korrekt angebrachter Warnschilder überhaupt versucht hatte, unter der Brücke durchzufahren, werteten die Richter als grob fahrlässig. Er könne sich dabei auch nicht auf seine Unerfahrenheit mit dem hohen Lkw berufen, zitiert der Deutsche Anwaltverein aus dem Urteil. Die Versicherung muss daher nur die Hälfte des Schadens zahlen, die andere Hälfte muss der Fahrer übernehmen. (Az.: 7 S 31/12)
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 26.07.2013 aktualisiert am 26.07.2013
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