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Wer volltrunken einen Autounfall baut, erhält kein Geld von der Kaskoversicherung. Bei absoluter Fahruntüchtigkeit darf die Assekuranz ihre Leistungen bis auf null kürzen, wie aus einem Urteil des Landgerichts Dortmund hervorgeht.
Im verhandelten Fall ging es um einen Autofahrer, der mit einem Blutalkoholwert von 2,07 Promille mit einem Baum kollidiert war. Weil die Kaskoversicherung die Reparatur noch nicht einmal anteilig bezahlen wollte, klagte die Ehefrau des Verunfallten vor Gericht.
Die Richter jedoch gaben der Versicherung Recht, da der Ehemann der Klägerin den Unfall grob fahrlässig verursacht habe. Denn ab einem Wert von 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig. Unter Abwägung aller Umstände dürfe die Versicherung in solchen Fällen die Leistung bis auf null kürzen, erläutert die Deutsche Anwaltshotline das Urteil. Ähnliches gilt auch bei einem vorsätzlich herbeigeführten Schaden. (Az.: 2 O 370/13)
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 12.05.2014 aktualisiert am 12.05.2014
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