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Ein nicht angeschnallter Autofahrer haftet bei einem Unfall für seine Verletzungen und die Folgen daraus mit. Auch dann, wenn er an dem Crash selbst nicht schuld war, hat das Oberlandesgericht München entschieden.
Dem Autofahrer wurde die Vorfahrt genommen, bei dem folgenden Aufprall wurde er schwer verletzt: Sein Knie schlug in das Armaturenbrett, der Brustkorb prallte auf das Lenkrad und der Kopf streifte die Windschutzscheibe. Nach eigenem Bekunden macht ihm heute täglich seine Knieverletzung zu schaffen. Weil er aber zum Zeitpunkt der Kollision seinen Sicherheitsgurt nicht angelegt hatte, wollten die Unfallverursacher nicht das volle Schmerzensgeld in Höhe von 30.000 Euro zahlen.
Die Richter entschieden wegen der Verletzung der Anschnallpflicht eine Mithaftung des Autofahrers in Höhe von einem Drittel des Schmerzensgeldanspruchs. Denn nach den Erkenntnissen eines Gutachtens wäre es im angeschnallten Zustand wahrscheinlich nicht zur Oberschenkelfraktur gekommen. Dafür wären allerdings möglicherweise andere Schäden wie beispielswiese eine Fraktur des Brustbeins aufgrund der Belastung des Brustkorbs durch den Gurt aufgetreten. „Auf bestimmte Wahrscheinlichkeiten, was im Einzelnen hätte geschehen können und was nicht, wollten sich die erfahrenen Sachverständigen aber nicht einlassen“, so Rechtsanwältin Alexandra Wimmer von der Deutschen Anwaltshotline. Eine Mitschuld an der Schwere der Verletzungen treffe den Autofahrer aber auf jeden Fall. (AZ 10 U 1931/12)
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 19.08.2013 aktualisiert am 19.08.2013
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