Motorräder im Stau

Recht: Verhalten von Motorradfahrern im Stau – Durchmogeln ist nicht

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Ein Stau bedeutet für alle, die in der Schlange stehen, eine ärgerliche Wartezeit. Für Motorradfahrer ist die Warterei insbesondere im Hochsommer doppelt unangenehm: Eingepackt in dicke Schutzkleidung schwitzen sie im Stand und bei langsamer Fahrt vor sich hin. Von oben scheint die Sonne, von unten strahlen der aufgeheizte Asphalt und die heiße Maschine Wärme ab, der kühlende Fahrtwind fehlt.

Standspur auf für Biker tabu

Aus diesem Grund nutzen viele Biker den Standstreifen oder die Räume zwischen den Fahrstreifen, um dem Stau möglichst schnell zu entkommen. Das ist rechtlich allerdings nicht einwandfrei: Die Rechtsprechung wertet das Durchfahren des Staus als verbotenes Rechtsüberholen beziehungsweise als eine unerlaubte Nutzung der Standspur, so die Experten der DAS-Rechtsschutzversicherung.

Bußgeld und Unfallschuld

Auch wenn Ordnungshüter gerade bei sommerlichen Temperaturen immer mal ein Auge zudrücken, stellt die Fahrweise trotzdem eine Ordnungswidrigkeit dar, sie kann mit Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet werden. Bei einem Unfall – beispielsweise, wenn ein Autoinsasse seine Tür öffnet und den Biker übersehen hat – besteht die Gefahr, dass dem Motorradfahrer eine Teilschuld zugesprochen wird.

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