Recht: Verkäufer muss auf schwierigen Einbau von Zubehör hinweisen

Beim Verkauf von Autozubehör muss der Verkäufer den Kunden auf erforderliche Fachkenntnisse zum Einbau des Gerätes hinweisen. Tut er das nicht, verletzt er seine Aufklärungspflicht.

Laut der Fachzeitschrift „kfz-betrieb“ gilt das auch dann, wenn der Verkäufer glaubt, der Hinweis in der Montageanweisung sei falsch. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun in einer Leitsatzentscheidung geurteilt (BGH, Az.: VIII ZR 236/06).

 

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