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Beim Verkauf von Autozubehör muss der Verkäufer den Kunden auf erforderliche Fachkenntnisse zum Einbau des Gerätes hinweisen. Tut er das nicht, verletzt er seine Aufklärungspflicht.
Laut der Fachzeitschrift „kfz-betrieb“ gilt das auch dann, wenn der Verkäufer glaubt, der Hinweis in der Montageanweisung sei falsch. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun in einer Leitsatzentscheidung geurteilt (BGH, Az.: VIII ZR 236/06).
geschrieben von mid/sas veröffentlicht am 20.08.2007 aktualisiert am 20.08.2007
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