Recht: Verkehrsbehinderung – Gefährliche Rangiermanöver nicht zumutbar

Ein Autofahrer muss die Abschleppkosten seines Fahrzeuges übernehmen, wenn dieses einen Lkw behindert. Ein spezielles Gutachten, das klären würde, ob eine Ausfahrt des Lkw auch ohne Abschleppen möglich gewesen wäre, sei dafür nicht notwendig. Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVwGH), wie der Deutsche Anwaltsverein jetzt mitteilt.

Im vorliegenden Fall hatte eine Fahrerin ihren Pkw verbotswidrig abgestellt und dadurch einen Sattelzug behindert. Der Lkw-Fahrer rief die Polizei, die den Wagen abschleppen ließ. Die entstandenen Kosten von 150 Euro musste die Frau zahlen – und klagte dagegen erfolglos vor dem Verwaltungsgericht Regensburg.

Ihrer Meinung nach hätte der Lkw-Fahrer sehr wohl an ihrem Fahrzeug vorbei kommen können, so dass das Abschleppen unnötig gewesen sei. Auch in zweiter Instanz bekam die Fahrerin aber kein Recht. Die Richter die Entscheidung der Polizisten sei nicht zu beanstanden, meinten die Richter. Die Beamten wollten dem Brummifahrer kein gefährliches Rangiermanöver zumuten. Daher würde auch die Einholung eines Sachverständigen-Gutachtens keine Änderung der Rechtsauffassung bewirken.

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