Recht: Verkehrssicherungspflicht bei Radtour – Nachzügler müssen selbst aufpassen

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Organisatoren einer als Gruppenfahrt veranstalteten Fahrradtour sind nicht verpflichtet, Verkehrssicherungsmaßnahmen auch für einzelne Nachzügler aufrecht zu erhalten. Die Klage auf Schadenersatz eines schwer verletzten Fahrradfahrers ist damit erfolglos geblieben. Das Oberlandesgericht Hamm konnte nicht feststellen, dass der Unfall des Klägers auf einer Pflichtverletzung des beklagten Vereins beruht.

Der verhandelte Fall

Der Schützenverein hatte eine Fahrradtour organisiert, bei der die in der Gruppe fahrenden Teilnehmer von Sicherungsposten begleitet wurden, die größere Straßen absperrten und der Gruppe ein gefahrloses Überqueren ermöglichten. Bedingt durch die Panne eines Teilnehmers löste sich der Kläger von der Gruppe und folgte ihr danach einzeln. Beim Überqueren einer Straße kollidierte er mit einem Kfz, weil er dessen Vorfahrt nicht beachtete.

Das Urteil

Laut einer Mitteilung des Gerichts war der Verein nicht verpflichtet, dem Nachzügler ein gefahrloses Überqueren der Straße zu ermöglichen. Für den Kläger habe sich eine veränderte Situation ergeben, nachdem er sich aus dem geschlossenen Verband gelöst habe. Das OLG Hamm bestätigte mit dieser Entscheidung ein Urteil des Landgerichts Bielefeld. (Az. 6 U 80/13)

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