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Beim Verkauf eines Gebrauchtwagens innerhalb eines Jahres nach Erwerb ist ein etwaiger Verlust von der Steuer absetzbar. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Demnach sind auch gebrauchte Pkw Wirtschaftsgüter, die unter das Einkommenssteuergesetz fallen.
Im verhandelten Fall hatte ein Mann ein gebrauchtes BMW Cabrio für damals 58 500 DM erworben und es innerhalb eines Jahres für 53 800 DM verkauft. Den Verlust gab er bei der Einkommenssteuererklärung an, von der Behörde wurde er aber nicht anerkannt.
Der Bundesfinanzhof gab dem Mann nun in zweiter Instanz Recht (Az.:IX R 29/06).
geschrieben von (hh/mid) veröffentlicht am 25.06.2008 aktualisiert am 25.06.2008
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