Recht – Verschneite Verkehrsschilder sind wirkungslos

Verkehrsschilder, die nicht erkennbar sind, müssen nicht beachtet werden. Das entbindet Autofahrer aber nicht von der Pflicht, sich an die allgemeinen Verkehrsregeln zu halten. Jenen, die sich nicht daran halten, droht ein Bußgeld.

Im vorliegenden Fall war ein Taxifahrer auf einer Straße deutlich schneller unterwegs als die dort erlaubten 30 km/h. Das Schild, das die Geschwindigkeitsbegrenzung anzeigte, war allerdings verdeckt und wurde vom Piloten nicht erkannt. Der mit 73 km/h geblitzte Fahrer erhielt ein hohes Bußgeld, das sich auf die gemessene Geschwindigkeitsdifferenz von 43 km/h bezog.

In zweiter Instanz wurde der grobe Verstoß allerdings abgeschwächt. Die Oberlandesrichter befanden, dass Verkehrszeichen immer so angebracht werden müssen, dass sie Verkehrsteilnehmer ohne weitere Überlegung erkennen können. Bei verdeckten oder zugeschneiten Schildern sei das aber nicht möglich. Zumal war der Fahrer ortsunkundig. Deshalb erhielt er, nach Abzug einer Toleranz von 3 km/h, für die nunmehrige 20 km/h-Überschreitung ein weit geringeres Bußgeld als in erster Instanz (Az. III-3 RBs 336/09).

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Wolfgang Fleu

Dezember 24, 2010 um 4:23 am Uhr

Mich würde interessieren, wie das Amtsgericht in erster Instanz entschieden hat. Das Urteil des Oberlandesgerichtes ist jedenfalls absolut korrekt. Ein nicht identifizierbares !!! Verkehrszeichen braucht auch nicht beachtet zu werden. Sollte für den Taxifahrer klar erkennbar gewesen sein, dass er sich in einer geschlossenen Ortschaft befindet, ist er auch bewusst zu schnell gefahren und muß die Strafe zahlen.

Gast auto.de

Dezember 14, 2010 um 11:02 pm Uhr

Wenn man nicht ortskundig ist sollte man erst recht etwas vorsichtiger und aufmerksamer fahren! Im Zweifelsfall eben 53 Kmh…ist nun mal üblich in geschlossenen Ortschaften.

Gast auto.de

Dezember 14, 2010 um 1:28 am Uhr

Das Beispiel galt für einen nicht ortskundigen und für ein Verkehrsschild, das gar nicht mehr zu sehen war. Ihre Bilder zum Artikel sind deshalb irreführend. Ein wirklich verschneites Schild zu einer Geschwindigkeitsbegrenzung mag nicht mehr gelten. Aber dann gilt, dass jeder eine an die Witterung angepasste Geschwindigkeit zu fahren hat. Und die kann deutlich niedriger sein. Schwierig ist, bei einem Runden Schild, Geschwindigkeitsbegrenzungen von Park- oder Halteverboten zu unterscheiden – aber wieder nur für glaubhaft nicht ortskundige. Jedes nach Oben spitze, dreieckige Schild ist ein Warnzeichen. Jedes nach Unten spitze Dreieck bedeutet Vorfahrt achten! Sechseckig sind nur Stopschilder. Schnee ändert daran nur dann etwas, wenn das Schild – und insbesondere das Rot eines Schildes – wirklich überhaupt nicht mehr zu sehen ist!

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