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Die Kfz-Versicherung muss auch für Schäden, die beim Be- und Entladen des Pkw entstehen, haften. Dies schließt nach Angaben des Auto Club Europa (ACE) auch Unfälle mit Einkaufswagen ein.
Auch Vor- und Nachbereitungsarbeiten des Beladens sind versichert, vorausgesetzt, sie wurden zeit- und ortsnah zum entstandenen Schaden durchgeführt, so ein Urteil des Landgerichts Aachen (Az: NZV 91,76).
Grundsätzlich schließt eine Kfz-Versicherung alle Schäden ein, die durch den Gebrauch des Pkw entstehen.
geschrieben von mid/sas veröffentlicht am 28.08.2007 aktualisiert am 28.08.2007
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