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Wenn nach einem Besuch auf dem Oktoberfest der Kopf Karussell fährt, dann sollte sein Besitzer besser ins Taxi statt in sein Auto steigen.
„O zapft is“. Alle Jahre wieder beginnt mit diesen Worten das Oktoberfest in München, [foto id=“380434″ size=“small“ position=“right“]nur eine Woche später startet in Canstatt das bekannte Volksfest und überall im Land wird die neue Weinernte gefeiert. Hier und da fließt Alkohol literweise. Für Autofahrer bedeutet dies: den Autoschlüssel zuhause lassen. Dann kommt man vor lauter „Ü-Bier-Mut“ erst garnicht auf die Idee, sich nachts hinters Steuer zu setzen. Wer es dennoch tut, riskiert nicht nur sein Leben, sondern auch das von anderen Verkehrsteilnehmern sowie einen hohen finanziellen Verlust. Denn die Vollkaskoversicherung kann volltrunkenen Unfallverursachern komplett die Zahlung verweigern. Der Bundesgerichtshof hat erst im Juni (Az.: IV ZR 225/10) bestätigt, dass die Vollkasko für betrunkene Vollausfall-Unfallfahrer keinen Cent bezahlen muss.
Dieses Urteil sorgte bei dem betroffenen Fahrzeuglenker, dem nach einer 2,7-Promille-Nacht und einer Fahrt gegen einen Laternenpfahl ohnehin schon doppelt der Schädel brummte, für noch mehr Kopfschmerzen. Denn er musste für die 6.400 Euro Unfallschaden selbst aufkommen.[foto id=“380435″ size=“small“ position=“left“] Wären durch den kurzsichtigen Fahrer mit dem verschwommenen Doppelblick auch noch andere Verkehrsteilnehmer zu Schaden gekommen, hätte außerdem die Haftpflichtversicherung für die Entschädigung der Opfer Regress vom Trunkenbolt fordern können. Und auch wenn die Maß in diesem Jahr mehr als neun Euro kostet, sollte nach dem teuren Wiesn-Besuch noch etwas Geld in eine Taxifahrt investiert werden – das ist allemal günstiger als ein Vollkaskoschaden im Vollrausch.
geschrieben von auto.de/(sta/mid) veröffentlicht am 19.09.2011 aktualisiert am 19.09.2011
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