Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Biker haften mit
Ein Motorrad ist schmal und wendig, für viele Fahrer ist es daher verlockend, an einer stehenden Auto-Kolonne vorbei zu fahren. Kommt es dabei zu einem Unfall, müssen sie aber mit einer Mithaftung rechnen, hat das Landgericht Tübingen entschieden.
Eine Motorradfahrerin war links an Autos vorbei gefahren, die vor einer roten Ampel hielten. Gleichzeitig wollte eine Autofahrerin von einem Parkplatz kommend nach links auf die Straße einbiegen, in eine Lücke, die ein anderer Autofahrer für sie offen gelassen hatte. Dabei fuhr sie die Motorradfahrerin an, die erhebliche Verletzungen davontrug.
Das Gericht entschied, dass die Motorradfahrerin zu einem Drittel selbst haften muss. Sie habe gegen das allgemeine Rücksichtnahmegebot verstoßen und in einer unklarer Verkehrslage überholt, zitiert der Deutsche Anwaltverein aus dem Urteil. (AZ: 5 O 80/13)
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 18.09.2014 aktualisiert am 18.09.2014
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.