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Schlagloch-Schäden
Bei Autoschäden durch Schlaglöcher haftet bei unzureichender Straßenbeschilderung die zuständige Behörde. Doch drücken sich die Behörden hier vor ihrer Verantwortung? Denn die Straßen in Deutschland befinden sich teils in erbärmlichem Zustand. Ansprüche werden aber laut der Zeitschrift „Auto Straßenverkehr“ von Behörden und Gerichten oft mit der Begründung zurückgewiesen, dass der Fahrer das Schlagloch hätte erkennen müssen oder zu schnell gefahren sei. Die einzige Chance: Schäden müssen möglichst genau dokumentiert werden, denn die Beweislast liegt beim Autofahrer. Bei schweren Schäden und tiefen Schlaglöchern sei es sinnvoll, die Polizei einzuschalten. Durch die voraussichtlich ab dem kommenden Jahr fällige Pkw-Maut könnte sich die Situation allerdings verbessern. Denn auf mautpflichtigen Straßen haben Autofahrer Anspruch auf eine intakte Straße. Und demnach stehen die Chancen auf eine Übernahme des Schadens laut der Zeitschrift besser, zumindest auf Autobahnen und Bundesstraßen. Hier dürfe die Einführung der Maut „die Rechtslage verändern und den Druck auf Bund und Länder erhöhen, die Fernstraßen in gutem Zustand zu halten.“
geschrieben von MID veröffentlicht am 08.04.2015 aktualisiert am 09.04.2015
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