Recht: Volles Schmerzensgeld nur mit Motorradkleidung

Gerade an heißen Sommertagen verzichten viele Motorradfahrer auf geeignete Schutzkleidung. Sie tragen dann neben leichter Freizeitkleidung lediglich den gesetzlich vorgeschriebenen Helm. Bei einem Unfall haben Biker in diesem Fall dann aber doppelt Pech: Neben erheblich größeren Verletzungen trägt der Motorradfahrer bei einem Unfall laut dem ARAG-Experten eine Mitschuld an den eigenen Verletzungen.

Ein Motorradfahrer bekam in einem vom Oberlandesgericht Düsseldorf entschiedenen Fall nur ein gemindertes Schmerzensgeld zugesprochen (Az.: I-1 U 137/05). Das Wissen um das erheblich höhere Verletzungsrisiko bei Verzicht auf Schutzkleidung gilt nach Ansicht der Richter als Allgemeingut, da alle Verkehrsverbände das Tragen von Schutzkleidung empfehlen.Bei einer Fußverletzung ohne spezielles Schuhwerk haben Motorradfahrer jedoch den vollen Anspruch auf Schmerzensgeld, urteilte das Oberlandesgericht Nürnberg (Az.: 3 U 1897/12). Der Motorradfahrer war unverschuldet in einen Unfall geraten. Er machte Schmerzensgeld geltend, das die Versicherung kürzen wollte, weil der Biker nur leichte Sportschuhe getragen hatte. Der Versicherer argumentierte, dass die Unfallfolgen mit Motorradstiefeln geringer ausgefallen wären. Das Gericht sah das anders, denn es existiere keine Vorschrift zum Tragen von Motorradschuhen. Außerdem fehlt es laut an allgemeingültigen Erkenntnissen, welche Art von Motorradschuhen zur Vermeidung von Verletzungen sinnvoll ist.

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