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Wenn man aus einem Feldweg auf eine Bundesstraße abbiegt und dabei einen Unfall verursacht, trägt man alleine die Schuld. Wie das Landgericht Coburg jetzt urteilte, wiegt die Missachtung des Vorfahrtsrechts so schwer, dass dagegen auch die Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs völlig zurücktrete, berichtet die Deutsche Anwaltshotline.
Im vorliegenden Fall kam es zu einem Unfall, als ein Fahrzeug von einem Feldweg auf eine Bundesstraße einfuhr und einem mit 100 km/h fahrenden Pkw die Vorfahrt nahm. Während der Unfallvorgang unstrittig war, meinte der Verursacher, der Kläger hätte nicht darauf vertrauen dürfen, dass das andere Fahrzeug vor der Einfahrt zur Bundesstraße warten würde. Dem widersprachen die Richter. (AZ: 13 O 505/12)
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 04.06.2014 aktualisiert am 04.06.2014
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