Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Durch die unrechtmäßige Benutzung einer Bus-Spur im Straßenverkehr verliert ein Autofahrer nicht sein Vorfahrtsrecht gegenüber Linksabbiegern. Das hat das Kammergericht Berlin entschieden.
Im konkreten Fall hatte eine Autofahrerin den als Bus-Spur gekennzeichneten rechten Fahrstreifen genutzt, weil sich auf den anderen Streifen der Verkehr staute.
Beim Rechtsabbiegen kam es zur Kollision mit einem wartepflichtigen Linksabbieger. Dieser klagte, die Unfallgegnerin habe unberechtigt die Busspur benutzt und trage daher die Schuld an dem Unfall.
Die Richter entschieden anders: Die Wartepflicht des Linksabbiegers hängt nicht von der Fahrtstreifenwahl des Gegenverkehrs ab, sondern gilt in jedem Fall (KG Berlin, Az.12 U 191/07).
geschrieben von (bp/mid) veröffentlicht am 20.08.2008 aktualisiert am 20.08.2008
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.