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Fahrzeuge die in einem Kreisverkehr fahren, haben Vorfahrt, wer einfahren will, muss warten. Aber was, wenn zwei Autos gleichzeitig einfahren? Dieser Fall wurde vor dem Landgericht Mönchengladbach (Az 11 0410/11) und später vor dem OLG Düsseldorf (Az 11 O 410/11) verhandelt, aus dem die Rechtsexperten des Versicherers Huk-Coburg zitieren.
Keines der beiden Fahrzeuge ist demnach gegenüber dem anderen vorfahrtsberechtigt. Jeder der beiden Autofahrer muss sich auf das Einbiegen des anderen einstellen und die Geschwindigkeit entsprechend anpassen. In dem verhandelten Fall war ein Mercedes-Fahrer zu schnell in den Kreisel gefahren und auf ein ebenfalls gerade einfahrendes Auto aufgefahren, er trug die Schuld an dem Unfall, urteilten die Richter.
geschrieben von veröffentlicht am 29.09.2014 aktualisiert am 30.09.2014
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