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Auf ihr Vorfahrtsrecht sollten Verkehrsteilnehmer nicht blind pochen. Kommt es zu einem Unfall, tragen sie unter Umständen eine Mitschuld, wie nun aus einem Urteil des Oberlandesgerichts München hervorgeht.
In dem verhandelten Fall hatte eine Autofahrerin einem Motorradfahrer die Vorfahrt genommen, woraufhin es zu einer Kollision beider Fahrzeuge kam. Als die Pkw-Fahrerin unachtsam in die Kreuzung einfuhr, war der Motorradfahrer jedoch noch weit entfernt und hätte durch maßvolles Bremsen zum Stehen kommen können. Die Frau verweigerte daher die volle Schuldübernahme.
Zwar gilt im Straßenverkehr der sogenannte Vertrauensgrundsatz, nachdem sich ein Verkehrsteilnehmer grundsätzlich darauf verlassen darf, dass sich andere an die Verkehrsregeln halten. Blindes Vertrauen ist nach Ansicht des Gerichts allerdings auch nicht angebracht. Die Richter sprachen dem Motorradfahrer daher eine Mitschuld von 30 Prozent zu. (Az.: 10 U 2595/12)
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 28.03.2013 aktualisiert am 28.03.2013
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