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Den Überholvorgang sofort abzubrechen hat ein Motorradfahrer beim Ausscheren eines vorausfahrenden Autos aus einer Kolonne. Ansonsten trägt der Biker im Falle eines Unfalls 70 Prozent der Schuld, wie das Landgericht Potsdam jetzt in einem Urteil entschieden hat.
Laut der Zeitschrift „Autohaus Schadensmanager“ hatte im vorliegenden Fall eine Autofahrerin den Blinker betätigt und dann zum Überholen angesetzt. Nach Ansicht der Richter hätte der Motorradfahrer hinter ihr in diesem Augenblick die Geschwindigkeit verringern und sich eine Gelegenheit zum Einscheren suchen müssen (Az: 7 S 167/05).
geschrieben von mid/lex veröffentlicht am 30.04.2007 aktualisiert am 30.04.2007
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