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Beim Rückwärtsfahren ist außerordentliche Vorsicht geboten. Kommt es zu einem Unfall, trägt der Zurücksetzende die Hauptverantwortung. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf nun in einem Urteil erneut bekräftigt.
In dem verhandelten Fall wollte ein Autofahrer rückwärts aus einer Parkbucht fahren. Auf der Fahrbahn stoppten daraufhin mehrere Fahrzeuge, um das Ausparken zu ermöglichen. Ein hinter der Kolonne sich nähernder Opel-Fahrer setzte jedoch zum Überholen der Fahrzeugschlange an und kollidierte an deren Ende mit dem zurücksetzenden Fahrzeug.[foto id=“368764″ size=“small“ position=“left“]
Das Gericht wies dem ausparkenden Fahrer die überwiegende Schuld an dem Unfall zu, da er seine Sorgfaltspflicht verletzt habe.
Hätte er während des Zurücksetzens den Raum hinter seinem Fahrzeug beobachtet, wäre es nicht zum Unfall gekommen. Allerdings muss auch der Opel-Fahrer ein Drittel des Schadens tragen, da er mit dem Überholen der Kolonne die sogenannte Betriebsgefahr seines Fahrzeugs erhöhte. (Az.: I-1 U 149/10)
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 19.07.2011 aktualisiert am 19.07.2011
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