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Der gute, alte Autoatlas hat ausgedient. Heute kann man sich so gut wie jedes Fahrzeug bereits vom Hersteller mit Navigationssystemen ausstatten lassen, oder eines nachrüsten. Alternativ kann man sich auch von den meisten moderneren Smartphones per Navi-App ans Ziel lotsen lassen. Sehr beliebt dabei sind kleine Helferlein, die einen während der Fahrt vor festen und sogar mobilen Blitzern warnen. Doch hier ist Vorsicht geboten, denn solche Programme sind in Deutschland nicht erlaubt. In der Schweiz droht gar eine Freiheitsstrafe.
Wer kennt das nicht: Auf dem Weg zum Geschäfts- oder Arzttermin kommt man nicht so schnell voran wie geplant und muss sich auf den letzten Kilometern mächtig beeilen. Um dann nicht ungewollt Punkte auf dem persönlichen Konto in Flensburg zu sammeln, [foto id=“370138″ size=“small“ position=“right“]gibt es für fast alle aktuellen Navigationssysteme und -Software zusätzliche Dienste, die den Fahrer mit Informationen zu festen und mobilen Blitzern versorgen und im Vorfeld davor warnen. Je nach Version und Hersteller fallen für solch Dienste unterschiedlich hohe Kosten an. Bei einigen Programmen sammeln die Nutzer Daten über mobile und feste Blitzer und stellen diese dann kostenfrei ins Internet, wo sie dann von entsprechenden Programmen direkt abgerufen werden können. So ausgerüstet kann man sicher und vorschriftsmäßig fahren und damit Strafpunkte und Bußgelder vermeiden, sollte man meinen.
Was nur leider viele nicht wissen ist, dass der Gesetzgeber die Nutzung solcher Dienste grundsätzlich untersagt, warnt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Umut Schleyer. Wird man erwischt, droht ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro sowie vier Punkte in der Verkehrssünderdatei in Flensburg. Bereits 2001 wurde die Straßen Verkehrs Ordnung (StVO) dahin gehend geändert, dass es dem Führer eines Kraftfahrzeuges untersagt ist, „ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen [foto id=“370139″ size=“small“ position=“left“]anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)“. In der Begründung zu der Änderungsverordnung der StVO vom 14.12.2001 heißt es unter anderem: „Nicht nur einzelne technische Geräte wie die derzeit am meisten verbreiteten Radarwarngeräte und Laserstörgeräte werden von dem Verbot erfasst, sondern auch andere technische Lösungen, die einen vergleichbaren Effekt erreichen. Das gilt insbesondere für die Verknüpfung der Warnung vor stationären Überwachungsanlagen mit modernen Zielführungssystemen (Navigationsgeräte, Anm. der Redaktion)“ die automatisierte und ortsbezogene Warnungen abgeben.
Durch diese Regelung lässt der Gesetzgeber eigentlich keinerlei Spielraum, da bereits das betriebsbereite Mitführen derartiger Geräte untersagt ist. Betriebsbereit ist ein Gerät immer dann, wenn es jederzeit während der Fahrt ohne größere technische Vorbereitung eingesetzt werden könnte, erklärte Fachanwalt für Verkehrsrecht Umut Schleyer gegenüber auto.de. Es reicht also nicht, das Handy oder Navi vor einer Kontrolle schnell aus zuschalten. Lediglich wenn das Gerät verpackt transportiert wird, oder anderweitig [foto id=“370140″ size=“small“ position=“right“]nicht funktionstüchtig, zum Beispiel weil es defekt ist, gilt es nicht als betriebsbereit. Wird der Besitzer mit einem solchen Blitzwarngerät oder Blitzerdatenbank erwischt, drohen gleich mehrere Strafen. Neben dem Bußgeld in Höhe von 75 Euro und 4 Punkten in Flensburg, dürfte die wohl schlimmste Konsequenz für viele sein, dass die Polizei prinzipiell befugt ist, die verwendeten Geräte noch vor Ort zu beschlagnahmen und anschließend zu vernichten.
In der Praxis greift die Regelung jedoch nur ungenügend. So dürfen Polizisten überhaupt nur dann tätig werden, wenn Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht. Es muss also einen begründeten Verdacht bestehen, dass ein Fahrer derartige Hilfsmittel nutzt, um sich ungestraft über Bestimmungen der Verkehrssicherheit hinwegzusetzen und dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Aus diesem Grund hat das Landgericht [foto id=“370141″ size=“small“ position=“left“]Berlin 2002 bereits das Werben für Radarwarner generell verboten. Trotzdem sieht Rechtsanwalt Umut Schleyer Handlungsbedarf. Denn die Hersteller solcher Geräte und Software rechtfertigen sich damit, dass die angebotene Software die entsprechende Funktion zwar unterstützt, dieser aber ab Werk noch nicht enthalten oder deaktiviert sei. Die Verantwortung unterliege demnach allein dem Endnutzer. Zudem dürfe sich jeder Fahrer vor Fahrtantritt über seine Route informieren und diese vorbereiten, also auch auf Blitzer prüfen. Die Blitzeranzeige während der Fahrt ist hierzulande jedoch generell verboten, ausgenommen sind hiervon lediglich Durchsagen im Radio. Jedoch ist es bei derzeitiger Gesetzeslage eher unwahrscheinlich, dass einem das Navi tatsächlich beschlagnahmt wird.
Vorsicht ist dagegen bei Fahrten ins Ausland geboten, denn (vermeintliche) Unwissenheit schützt auch hier vor Strafe nicht. Während man in Ländern wie Tschechien, Albanien oder der Türkei völlig legal Blitzerwarner verwenden darf, greifen die Ordnungshüter in den meisten Ländern Europas mittlerweile rigoros durch. In Österreich, Polen, und Spanien ist nur die Benutzung von Radarwarnern illegal.[foto id=“370142″ size=“small“ position=“right“] Andere Länder verbieten bereits deren Einfuhr oder Besitz. Besonders streng ist die Gesetzeslage in der Schweiz. Um sogenannten Life-Netzwerken einen Riegel vorzuschieben, die per Handy in Echtzeit auch vor mobilen Blitzern warnen, dürfen dort seit 2007 Navis mit solchen Zusatzfunktionen weder gekauft noch verwendet werden. Wer erwischt wird, muss mit mindestens 200 Euro Bußgeld und eventuell gar einer Freiheitsstrafe rechnen. Das Gerät wird natürlich eingezogen und vernichtet. Das gilt übrigens auch für Laptops, die in Verbindung mit einem GPS-Empfänger für gleiche Zwecke verwendet werden.
geschrieben von auto.de/holger zehden veröffentlicht am 27.07.2011 aktualisiert am 27.07.2011
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Nur mal so eine Frage: wenn ich das richtig verstehe wurde bisher nur mit Strafe gedroht für Blitzwarner, die in Navi-Geräten integriert sind. Wie ist das eigentlich mit Blitzwarner die in Smartphones sind? Muss man damit rechnen, dass man z.B. bei einer Polizeikontrolle nicht nur seine Papiere sondern auch Auskunft über das Vorhandensein eines Smartphone geben muss und dann auch damit rechnen, dass so eine Poli-Fuzzi nachschauen will ob auf dem Phone ein Blitzwarn-App vorhanden ist!? Das käme doch einer Hausuntersuchung gleich, oder? Und für die braucht man einen Durchsuchungsbefehl, der in so einer Situatuon garnicht vorhanden sein kann. Wer weiss da Genaueres??
Dem Ton dieser primitiv und fäkalsürache entnimmt man welcher "Szene" sie angehören! Das sind chaotische Typenm die leider seit langen von Gesellschaft und Justiz viel zu milde behandelt werden. "Was recht ist, bestimme ich selber.
Es gibt kein Recht in eigener überheblicher Selbsbestimmung zu entscheiden, ob jemand demokratisch beschlossene Gesetze einhält.
Es gibt ein ganz einfaches Mittel der angeblichen "Abzockerei" zu entgehen, nämlich geltende Vorschriften zu beachten!
Die Strafen, besonders für vorsätzliche Übertretungen sollten viel drakonischer sein.
Als ob die Politiker sich an Tempolimits halten bzw. deren Fahrer. So ein Quatsch, Geräte dürfen verkauft aber nicht benutzt werden. wer kauft sich denn etwas für einen bestimmten Zweck wenn man es nicht benutzen darf. Gerade die Politiker bzw. Minister die Wasser predigen aber wein saufen, sind genau die falschen die sich darüber Gedanken machen, Es gibt so viele Probleme in Deutschland deren Lösung wichtiger wäre. Da ist man sich immer schnell einig wenn es um das Geld der anderen geht. Bestes Beispiel, Abstimmung über Diätenerhöhung da sind alle Spitzbuben am Tag der Abstimmung anwesend und am ende mehr Hände bei der Abstimmung zusehen wie anwesend sind und bei anderen Entscheidung glänzt man mit Abwesenheit d.h. Man geht nur hin holt sich seine Tagesgelder und Auslösung ab und verschwindet wieder ungefähr damit zu vergleichen, ein Arbeiter sticht in seinem Betrieb an und geht wieder nach Hause, mit dem unterschied das er kein Geld dafür bekommt und seinen Arbeitsplatz aufs Spiel setzt. Politiker AUFWACHEN auch wenn es schwer fällt, es wird Zeit enlich einmal die Augen zu öffnen.
Hallo, kann mir jemand mitteilern, wie man diese Funktion beim Navi aktiviert, oder wo man so ein Programm bekommt ??? … ich kenne mich da leider nicht aus und habe erst seit kurzem ein Navi … außerdem ist das ein Gesetz, das einfach übertreten werden muss, das ist auch nicht kriminell, sondern "Selbstverteidigung" gegen das Inkassoverhalten des Staates und so ein Gerät hilft ja nur "Straftaten" von Autofahrern zu verhindern … oder ?
AUF NACH TSCHECHIEN !!! Haha
Das ist eine Sauerei. Angesichts der Realität beweg ja mindestens jeder zweite Aufofahrer illegal sein auto mit Navi – und ich wüßte gar nicht wie ich diese funktion still-legen kann. Da wären die sont so arroganten Abgerodneten gefordert um hier Rechtsklarheit zu schaffen – oder gleich die EU die sich sonst um jeden Scheiß kümmert – wenns aber um richtige Probleme geht dann schaun die weg. wozu zahlen wir deren feistes leben in brüssel. und was macht der ADAC bzw. die anderen Autofahrer-Clubs ? die schlafen auch in der Pendeluhr. Solang Radarwarnungen im Radio erlaubt sind weil sie ja angeblich die Verkehrssicherheit erhöhen solang müssten radarwarner auch toleriert werden – weil sie ja gleiches bewirken. also liebe rechtsverdreher – bevor ihr euch wieder eines kinderschänders annehmt und den medienwirksam verteidigt kümmert euch mal um ein problem das mehr menschen hilft und bringt diese rechtsunsicherheit zu fall.
dem ist nichts hinzuzufügen.
ihr habt ja soo recht.
Dieser Artikel ist echt, kein Spaß.
Das normale Volk in Deutschland wird nur ausgebeutet, diskriminiert,abgezockt und vieles mehr. Schaut lieber den Bonzen auf die Finger,die in saus und braus leben und es dulden das tausende Kinder und Rentner hungern und wie Scheiße und Abschaum behandelt werden. Das unsere scheiß Regierung Waffen in Länder verkauft, die ihr eigenes Volk damit töten, auf Frauen und Kinder schießen, das mit deutschen Waffen, das ist nicht verboten, ein Pfui auf diese Kriegsverbrecher und Arschlöcher,die in unsere deutsche Regierung sitzen und uns Tag für Tag verscheißern und für blöd erklären.Wann werden endlich diese Ganoven,Arschlöcher und Verbrecher die ihr eibenes Volk ständig betrügen– entlich bestraft und zum Teufel gejagt, wo sie schon lange hin gehören !!!!!!!!!!!!!!!!
Absolute Arschlöcher, die sowas verbieten. Die sollen sich lieber gegen Drogen, Verbrecher aller Art (Bänker und die anderen politischen Arschlöcher kümmern.
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Gast auto.de
Juli 31, 2011 um 2:29 pm Uhrja dieses Gesetz wurde nur eingeführt um die Einnahmen der Kommunen zu steigern. Verdienen die somit ihr Geld muß der Staat weniger geben und kanns anderweitig verwenden. Eigentlich Clever.
Doch was passiert wenn plotzlich alle Gesetzeskonform fahren? Haben wir dann Tempo 30/15 in Innenstädten? Da das dann nicht akzeptiert wird gibt es wieder den Grund Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen und Geld zu kassieren. Alles nur das der Staat das Geld aus dem Fenster werfen kann. Pfui… Ich kann ausserdem dem 2., 3., 8. und 10. Beitrag nur zustimmen.