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Der gute, alte Autoatlas hat ausgedient. Heute kann man sich so gut wie jedes Fahrzeug bereits vom Hersteller mit Navigationssystemen ausstatten lassen, oder eines nachrüsten. Alternativ kann man sich auch von den meisten moderneren Smartphones per Navi-App ans Ziel lotsen lassen. Sehr beliebt dabei sind kleine Helferlein, die einen während der Fahrt vor festen und sogar mobilen Blitzern warnen. Doch hier ist Vorsicht geboten, denn solche Programme sind in Deutschland nicht erlaubt. In der Schweiz droht gar eine Freiheitsstrafe.
Wer kennt das nicht: Auf dem Weg zum Geschäfts- oder Arzttermin kommt man nicht so schnell voran wie geplant und muss sich auf den letzten Kilometern mächtig beeilen. Um dann nicht ungewollt Punkte auf dem persönlichen Konto in Flensburg zu sammeln, [foto id=“370138″ size=“small“ position=“right“]gibt es für fast alle aktuellen Navigationssysteme und -Software zusätzliche Dienste, die den Fahrer mit Informationen zu festen und mobilen Blitzern versorgen und im Vorfeld davor warnen. Je nach Version und Hersteller fallen für solch Dienste unterschiedlich hohe Kosten an. Bei einigen Programmen sammeln die Nutzer Daten über mobile und feste Blitzer und stellen diese dann kostenfrei ins Internet, wo sie dann von entsprechenden Programmen direkt abgerufen werden können. So ausgerüstet kann man sicher und vorschriftsmäßig fahren und damit Strafpunkte und Bußgelder vermeiden, sollte man meinen.
Was nur leider viele nicht wissen ist, dass der Gesetzgeber die Nutzung solcher Dienste grundsätzlich untersagt, warnt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Umut Schleyer. Wird man erwischt, droht ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro sowie vier Punkte in der Verkehrssünderdatei in Flensburg. Bereits 2001 wurde die Straßen Verkehrs Ordnung (StVO) dahin gehend geändert, dass es dem Führer eines Kraftfahrzeuges untersagt ist, „ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen [foto id=“370139″ size=“small“ position=“left“]anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)“. In der Begründung zu der Änderungsverordnung der StVO vom 14.12.2001 heißt es unter anderem: „Nicht nur einzelne technische Geräte wie die derzeit am meisten verbreiteten Radarwarngeräte und Laserstörgeräte werden von dem Verbot erfasst, sondern auch andere technische Lösungen, die einen vergleichbaren Effekt erreichen. Das gilt insbesondere für die Verknüpfung der Warnung vor stationären Überwachungsanlagen mit modernen Zielführungssystemen (Navigationsgeräte, Anm. der Redaktion)“ die automatisierte und ortsbezogene Warnungen abgeben.
Durch diese Regelung lässt der Gesetzgeber eigentlich keinerlei Spielraum, da bereits das betriebsbereite Mitführen derartiger Geräte untersagt ist. Betriebsbereit ist ein Gerät immer dann, wenn es jederzeit während der Fahrt ohne größere technische Vorbereitung eingesetzt werden könnte, erklärte Fachanwalt für Verkehrsrecht Umut Schleyer gegenüber auto.de. Es reicht also nicht, das Handy oder Navi vor einer Kontrolle schnell aus zuschalten. Lediglich wenn das Gerät verpackt transportiert wird, oder anderweitig [foto id=“370140″ size=“small“ position=“right“]nicht funktionstüchtig, zum Beispiel weil es defekt ist, gilt es nicht als betriebsbereit. Wird der Besitzer mit einem solchen Blitzwarngerät oder Blitzerdatenbank erwischt, drohen gleich mehrere Strafen. Neben dem Bußgeld in Höhe von 75 Euro und 4 Punkten in Flensburg, dürfte die wohl schlimmste Konsequenz für viele sein, dass die Polizei prinzipiell befugt ist, die verwendeten Geräte noch vor Ort zu beschlagnahmen und anschließend zu vernichten.
In der Praxis greift die Regelung jedoch nur ungenügend. So dürfen Polizisten überhaupt nur dann tätig werden, wenn Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht. Es muss also einen begründeten Verdacht bestehen, dass ein Fahrer derartige Hilfsmittel nutzt, um sich ungestraft über Bestimmungen der Verkehrssicherheit hinwegzusetzen und dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Aus diesem Grund hat das Landgericht [foto id=“370141″ size=“small“ position=“left“]Berlin 2002 bereits das Werben für Radarwarner generell verboten. Trotzdem sieht Rechtsanwalt Umut Schleyer Handlungsbedarf. Denn die Hersteller solcher Geräte und Software rechtfertigen sich damit, dass die angebotene Software die entsprechende Funktion zwar unterstützt, dieser aber ab Werk noch nicht enthalten oder deaktiviert sei. Die Verantwortung unterliege demnach allein dem Endnutzer. Zudem dürfe sich jeder Fahrer vor Fahrtantritt über seine Route informieren und diese vorbereiten, also auch auf Blitzer prüfen. Die Blitzeranzeige während der Fahrt ist hierzulande jedoch generell verboten, ausgenommen sind hiervon lediglich Durchsagen im Radio. Jedoch ist es bei derzeitiger Gesetzeslage eher unwahrscheinlich, dass einem das Navi tatsächlich beschlagnahmt wird.
Vorsicht ist dagegen bei Fahrten ins Ausland geboten, denn (vermeintliche) Unwissenheit schützt auch hier vor Strafe nicht. Während man in Ländern wie Tschechien, Albanien oder der Türkei völlig legal Blitzerwarner verwenden darf, greifen die Ordnungshüter in den meisten Ländern Europas mittlerweile rigoros durch. In Österreich, Polen, und Spanien ist nur die Benutzung von Radarwarnern illegal.[foto id=“370142″ size=“small“ position=“right“] Andere Länder verbieten bereits deren Einfuhr oder Besitz. Besonders streng ist die Gesetzeslage in der Schweiz. Um sogenannten Life-Netzwerken einen Riegel vorzuschieben, die per Handy in Echtzeit auch vor mobilen Blitzern warnen, dürfen dort seit 2007 Navis mit solchen Zusatzfunktionen weder gekauft noch verwendet werden. Wer erwischt wird, muss mit mindestens 200 Euro Bußgeld und eventuell gar einer Freiheitsstrafe rechnen. Das Gerät wird natürlich eingezogen und vernichtet. Das gilt übrigens auch für Laptops, die in Verbindung mit einem GPS-Empfänger für gleiche Zwecke verwendet werden.
geschrieben von auto.de/holger zehden veröffentlicht am 27.07.2011 aktualisiert am 27.07.2011
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Ja, dann einfach die Länder meiden. Ich fahre schon garnicht mehr nach Österreich, die sollen ihre Bickerl fressen.
Ich bin auch Autofahrer – aus Leidenschaft.
Ich kann nicht verstehen, dass sich sooo über Vorschriften ausgelassen wird.
Diejenigen, die sich hier brüskieren, enlarven sich als "Gesetzesbrecher", als sie scheinbar nur im Sinn haben, sich an die Regeln der Allgemeinheit zu halten, wenn sie sich kontrolliert fühlen.
Genau das ist der Grund. warum wir immer neue Vorschriften (Gesetze) bekommen, weil die Einsicht fehlt sich an den § 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) halten zu wollen: Freiwilligkeit, Einsicht und Vernunft führt unter anderem durch überhöhte Geschwindigkeit zu vermeidbaren Unfällen … !
Ich halte mich auch nicht immer an die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten, wenn ich den wahren Sinn (nur Abzocke – wie bereits hier mehrfach erwähnt !) nicht klar erkennen kann … !
Bessert Euch – mit Einsicht und Rücksicht – nicht mit Starrsinn und … !
Ich kann nur sagen und zu bedenken geben was aus einem Staat wird, der seine Bürger für nicht Mündig ansieht, Sie durch unzählige Gesetze und Verordnungen knebelt und ihrer Freiheit beraubt. Am neunten November 1989 haben es uns unsere Mitbürger aus der ehemaligen DDR gezeigt. Der bogen ist schon lang überspannt.
Das Blitzen ist nur eine Art. Vor der Wende empörten sich nicht nur die Bundesbürger über die Abzocke auf DDR Autobahnen mit Tarnnetzen überspannten Blitzern, nein auch Politiker machten ihren Gedanken freien Lauf und verurteilten die Divisen Abzocke auf den DDR Autobahnen. Gegen die heute angeschafften Blitzer in Deutschland sind die Behörden der ehemaligen DDR, doch Weisenknaben. Haben das alle Politiker vergessen? Bei dieser Fülle von Radargeräten muss doch der einzelne Bürger auch das Recht haben sich vor dieser offensichtlichen Abzocke zu schützen. Ich möchte hier nicht den Eindruck erwecken, Verkehrsrauditum zu unterstützen. Z.B.: man konzentriert sich auf Grund einer bestimmten Vekehrslage, Verkehrssituation auf den Verkehr schaut nicht gleichzeitig auf den Tacho und schon ist man fünfzehn km/h zu schnell. Genau in diesem Moment blitzt es. Im Prinzip nicht mutwillige Geschwindigkeitsüberschreitung die wird aber bei allen gleich behandelt. Es wird nicht hinterfragt warum und weshalb kam es dazu. Es wird immer vom Vorsatz des schneller fahren ausgegangen. Und vor so etwas muss ich mich doch als mündiger Bürger schützen können. Was bedeutet das Wort Demokratie überhaupt in Deutschland welches so oft von den Politikern gebraucht wird. Dem Bürger durch Gesetze Verordnungen und Überwachung die Mündigkeit absprechen. Das ist Demokratie!!!!! Was ist aus uns deutschen geworden, dass man so mit uns umspringen kann. Ein armseliger Haufen der keinen Arsch in der Hose hat und auf die Straße geht. Das haben auch die Damen und Herren Politiker erkannt und zwar schon kurz nach der Wende als man uns mit vielen Sprüchen klarmachte wie Notwendig die Erhöhung der A
In Frankreich gibt es Geräte, die von einer Kommunity am Leben erhalten wird, jeder, der unterwegs eine mobile Station sieht, drückt einen Knopf usw.
Vor einiger Zeit sollten diese verboten werden, aber da wurde die Rechnung ohne die Bevölkerung gemacht. Riesen Protest und alles blieb beim Alten. So zumindest ist es mir von Franzosen erzählt worden.
Das bedeutet – wer sind wir Deutschen eigentlich, dass wir alles mit uns machen lassen ???
…ääh, ich führe doch keine scharfe waffe bei mir, wenn ich sowas im auto habe, sind denn hier in deutescheland alle bekloppt, scheinbar schon, abzocker auf allen wegen, wird mal wieder zeit für eine revolution um es den merkelinerbonzen zu zeigen wer hier im land was zu sagen hat, jedenfalls werde ich meinen radarwarner weiter benutzen und an den beamtenwegelagerern schön sauber vorbeifahren…
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Gast auto.de
August 11, 2011 um 5:00 pm Uhrtest